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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

  1. #31
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    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §1 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
    ---------

    Und der Paragraph 1 gilt IMMER, ob mit oder ohne Sonderrechte/ Wegerechte.

    Ich weiß ja nicht wieviel Zeit es dich kostet, aber einfacher ist es meistens die Leute eben fahren zu lassen. Es wird wohl auch niemand von vorne dein Rückenschild mit Feuerwehr sehen, also vergiß es einfach. Du bekommst doch das erste Fahrzeug, wieviel schneller willst du denn jetzt noch an der Wache sein?
    Aber gegen Warnwesten sagt trotzdem keiner was, ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass es ein Problem wäre. Es wird erst problematisch, wenn du dir darauf irgendwelche Recht oder Vorteile einbildest.
    man hat ja sonderrechte, wenn man zum Spritzenhaus fähr... nur sollte man ziehmlich aufpassen, hab mir mal die statistik angesehen wie viele feuerwehrler verunglücken bei der fahrt zum spritzenhaus, nicht schön.... die fahren da hin um leben zu retten, und lassen dabei, ohne überhaupt in einem FFW fahrzeug gesessen zu haben.... gibt ja einige die dafür sind, die sonderrechte für feuerwehrler die zum spritzenhaus fahren ganz abzuschaffen... aber naja, ich würd trotzdem ne warnweste tragen, egal ob mit oder ohne aufschrift, vorallem neigt man ja dazu, bissl "leichtsinniger" zu werden wenn es darum geht zu spritzenhaus zu kommen.. was natürlich nicht heißt das man das sollte...

  2. #32
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    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    Und der Paragraph 1 gilt IMMER, ob mit oder ohne Sonderrechte/ Wegerechte.
    Setzen, 6, falsch, ...

    Der 35er setzt ja für die Berechtigten die Regeln der StVO ausser Kraft, also gilt der 1er nicht mehr! Aber dafür gibt es ja den §35 Abs. 8

  3. #33
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    Also ich laufe immer mit meinen neuen Birkenstocks zum Gerätehaus. Diese haben schon die Grundfarbe rot und meine Oma hat mir freundlicherweise eine umlaufende Refelexbeklebung aufgenäht, genau so die Heckwarnbeklebung "Modell Ratingen", damit mir keiner mehr in die Hacken rennt.

    Frage: Ist es erlaubt, die Schuhe mit LED Frontblitzern auszustatten, damit ich bei meinem Anmarsch zum Gerätehaus (Sechsspurige Autobahn A3 liegt zwischen Wohnhaus und Wache als Abkürzung) besser erkannt werde? Darf ich dann damit über rote Ampeln laufen? Wie sieht es mit einem 4m-Funkrufnamen aus? darf ich damit auch gegen die Laufrichtung auf der falschen Bordsteinseite gehen? Ich habe doch die gleichen Wegerechte wie alle Feuerwehrleute, wenn ich zum einsatz laufe, oder?

    Leute.....lasst mal die Kirche im Dorf. Effektiv bringt sowas garnix. Der einzige Sinn, den ich sehe, ist wenn man zB ums Gerätehaus ein Halteverbot bzw spezielle Alarm-Parkplätze hat: Ein kleiner Aufkleber bzw kl. Innenschild am PKW, aber alles andere? Schwachsinn! Keine rechtlichen Konsequenzen, verleitet zum Rasen!

  4. #34
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    Erst einmal sollte man immer, egal ob im Einsatzfahrzeug oder Privat-PKW, angemessen fahren.

    Das blaue Rundumlicht und Tonfolgehorn (auf Einsatzfahrzeugen) signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass Ihr im Einsatz seid und Wegerecht in Anspuch nehmt. Das entbindet Euch aber nicht von der Sorgfalts- und Vorsichtspflicht.

    Ich habe einen Scheibenaufkleber unserer örtlichen Feuerwehr auf einen Plexiglasstreifen aufgeklebt. Den lege ich, wenn ich am Gerätehaus oder Einsatzort bin, in die Scheibe.

    Auf der Fahrt zum Gerätehaus und von dort zur Einsatzstelle verhalte ich mich defensiv.
    Gut, ich fahre dann je nach Umgebung etwas schneller. Bin auch schon auf dem Weg zum Einsatz geblitzt worden, aber es war kein Thema, dort rauszukommen: Einsatznummer von der Leitstelle und eine Einsatzbescheinigung des Wehrführers eingereicht, und das war's.

    Letztendlich hat man im PKW lediglich Sonderrechte, kein Wegerecht.
    Das bedeutet, dass man Euch dann keinen Platz machen muss, denn ans Wegerecht sind zwingend Rundumkennlicht und Tonfolgehorn gebunden. Ihr dürft dann zwar die StVO übertreten, aber keinen gefährden.

    Bedenkt auch, dass es im Kurzstreckenbereich höchstens 10 oder 20 Sekunden ausmacht, wenn Ihr statt 50 km/h 70 fahrt. In sofern geht die Sicherheit vor.

    Wer den Maschinistenlehrgang besucht hat, sollte das aber auch wissen...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #35
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    Zitat Zitat von danielhecker Beitrag anzeigen
    Setzen, 6, falsch, ...

    Der 35er setzt ja für die Berechtigten die Regeln der StVO ausser Kraft, also gilt der 1er nicht mehr! Aber dafür gibt es ja den §35 Abs. 8
    Na wurde mir jedenfalls immer so erzählt, aber es läuft ja auf das Selbe hinaus - Sorgfaltspflicht! Da führt kein Weg drumherum und das ist auch richtig so.

  6. #36
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    naja also nachdem ich die ganzen antworten hier gelesen hab bin ich doch schon sehr überzeugt davon mich auch in zukunft nicht zu kennzeichnen und so weiter fahren wie bisher^^wird wohl so besser sein:D
    gut die einzigste kennzeichnung is mein rotes fahrrad:D
    trotzdem danke für die vielen antworten die mich ja dann doch davon überzeugt haben;)

  7. #37
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    Glückwunsch! ;-)

  8. #38
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    Ich weiß zwar nicht, wer dir die Warnweste ausgeredet hat, aber mach es mal so. Ist nicht falsch. Einfach mal ruhig angehen!

  9. #39
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    Zitat Zitat von HvO_einseinszwo Beitrag anzeigen
    Also ich laufe immer mit meinen neuen Birkenstocks zum Gerätehaus. Diese haben schon die Grundfarbe rot und meine Oma hat mir freundlicherweise eine umlaufende Refelexbeklebung aufgenäht, genau so die Heckwarnbeklebung "Modell Ratingen", damit mir keiner mehr in die Hacken rennt.
    Foto einstellen!!! :D
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  10. #40
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    Zitat Zitat von danielhecker Beitrag anzeigen
    Setzen, 6, falsch, ...

    Der 35er setzt ja für die Berechtigten die Regeln der StVO ausser Kraft, also gilt der 1er nicht mehr! Aber dafür gibt es ja den §35 Abs. 8
    Setzen, 6, falsch

    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    Ich glaube nicht, dass es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen oder gar zu schädigen und zu gefähreden.

    Dass es es ab und an unvermeidbar ist das andere belästigt oder behindert werden, wenn man mit Sonder- und Wegerechten (im Einsatzfahrzeug) unterwegs ist, lässt sich nicht immer vermeiden. Aber das ist ja im Satz 2 geregelt.

    Der Absatz 8 im §35 verstärkt das nur noch einmal...

  11. #41
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    Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind ohne Einschränkung befreit, wenn höchste Eile geboten ist. Der §1 gilt somit nicht mehr.

    Aber:

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Dies bedeutet eine höhere Sorgfalt vom Verkehrsteilnehmer, als in § 1 vorgeschrieben ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #42
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Foto einstellen!!! :D

    http://cgi.ebay.at/BOBUX-Kinderschuh...ht_1124wt_1139

  13. #43
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    Geile Puschen, die du da trägst ...

    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  14. #44
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    wo wird eigentlich des 4m angeschlossen?und wo is die antenne?:D

  15. #45
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    Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte. Mein Vater durfte neulich 450€ abdrücken und hat noch 2 Punkte in Flensburg bekommen.
    Daraufhin hat mein Vater einen Polizisten zu Dienst eingeladen und der antwortete auf die Frage:"Das vollkommenen Quatsch, solche Schilder mit Feuerwehr im Einsatz sind nur dafür gedacht, wenn man im Parkverbot steht, das die jeweiligen Politessen wissen das man eine Berechtugung hat hier zustehen. Weiterhin dürfen diese Schilder nur leuchten, nicht blinken oder ähnliches und sind während der fahrt im Auto und nicht auf dem Dach aufzubewahren."

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