Hallo,
ich habe schon viel „gegoogled“ und auch vieles zu diesem Thema gefunden, nur nicht das, was ich eigentlich wissen wollte. Ich habe 1996, mein: „Beschränkt gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis“ für den See- und Binnenschifffahrtdienst erworben .
Mittlerweile hat sich in diesem Bereich VIELES an Verwaltungsvorschriften geändert...
Nun zu meiner Frage – Welche zulässige Sendeleistung gilt für UKW-Handsprechfunkgeräte im Seefunkbereich?
Ich lese oft „etwas“ in dem Bereich von 5 Watt!
Auf Kanal 15 und 17, also Funkverkehr an Bord, „sollte“ man die Sendeleistung auf 1Watt beschränken (was auch logisch ist)...
Lange Rede kurzer Sinn....
Dürfen HFG’s im See- und Binnenschifffahrtdienst überhaupt mit 5 Watt senden, wenn auch nicht gerade auf Kanal 15 und 17, auf denen einen automatische auf 1 Watt Sendeleistung erfolgen muss???

Mit freundlichen Grüßen