unterhöhlen irgendwelche Gleise (was extrem gefährlich ist)
FwDV 1, Seite 30, sogar mit Bild ;-)
Wobei ich mich nicht für das Schottern und die damit verbundene Sachbeschädigung aussprechen möchte. Für die "extreme Gefährlichkeit" oder eine Strafbarkeit nach §315 StGB wird es meines Erachtens aber nicht reichen.