Hallo!

Zitat Zitat von huizhaecka Beitrag anzeigen
Ein weiterer Punkt ist natürlich die technische Spielerei mit Funktionen die geprüfte Geräte nicht bieten (dürfen). Dazu zählen jetzt Scan (Einsatz / Arbeitskanal), ZVEI Decoder (Melderersatz / Auslösung im Notfall), Bluetooth Headsets, VOX, etc.
Klar, die TR-BOS hat einen veralteten Stand und es ist beschämend das diese nicht mal zwischenzeitlich an den Stand der Technik angepasst wurde.
Aber einige Beschränkungen haben im BOS einen guten Grund:

Scanfunktionen:
Sehr fragwürdiger Einsatzwert. Eine gewisse Alarmierungs- bzw. Erreichbarkeitssicherheit exisiert hochstens dann, wenn das gesamte Funksystem dementsprechend eingerichtet ist.
Stichwort Sendervorlauf. Je nach dem wie viel Kanäle die Geräte abcsannen, und wie lange sie dafür brauchen, muß die Kopfstelle (idR. das Relais bzw der GW-Sternpunkt) einen Trägervorlauf bieten welcher alle scannenden Geräte sicher stoppt, bevor jegwelche Information ausgestrahlt werden dürfen.
Weiterhin müsste ausgeschlossen werden, das kein Gerät gerade auf einem anderen Kanal festhängt.
Scanbetrieb ist in sicherheitsrelevanten Funknetzen nur sehr aufwändig zu beherrschen!

VOX-Funktion:
Hat im BOS nix zu suchen - spezielle Sonderanwendungen evtl. ausgenommen.
So praktisch eine VOX-Steuerung im normalen Funkbetrieb auch sein kann, aber das prozentuale Störungsaufkommen ist immens.
Ich arbeite häufiger auf einer Wanderfrequenz wo ein Veranstalter mit mehreren GP340 und Headsets mit VOX arbeitet. Ein KRAMPF was da abläuft...!
Sowas ist zurecht im BOS nicht vorgesehen.

Und ZVEI-Funktionalitäten:
Wo bei Funkgeräten ZVEI-Decoder eingebaut sind, ist definitiv auch ein Encoder drinn.
Das verleitet viele, sich nen Progkabel nebst Software zu besorgen um damit FME's auszulösen. Das Missbrauchspotential ist immens.

Zitat Zitat von huizhaecka Beitrag anzeigen
Also zur dienstlichen Nutzung: Regelfall ist das offizielle, zugelassene Gerät. Als Rückfallebene im Notfall sind die Geräte gut zu gebrauchen.
Ausschließlich dann, wenn die Geräte auch als Rückfallebene geeignet sind.
Mal ganz abgesehen von den jeweiligen Werten bezüglich Sendeleistung, Hub, Nebenaussendungen usw. angeht.
Es scheitert doch schon an der Bedienung!
Ein Wouxon oder Rexon mal eben auf Anweisung von 470UbG auf 500OW ist nicht für jeden möglich, der nur die normale BOS Gerätekunde drauf hat.
Betriebsart und Bandlagenwechsel ist häufig nicht möglich, wenn man kein gutes Handbuch ständig dabei hat.

Zitat Zitat von huizhaecka Beitrag anzeigen
Andere Organisationen im Bereich verwenden die Geräte auch offiziell dienstlich. Von der Polizei kenne ich jetzt keine offizielle Meinung, dürfte aber nicht groß interessieren solange keiner damit Scheiß baut.
Auch wenn man keinen "Scheiß" damit baut, kann sich durchaus die Bundesnetzagentur dafür interessieren. Das was so manche billigen 4m Handfunken an Pegel auf den ersten paar Harmonischen rausbläst, kann schon LPD's und Kleinfunkanwendungen konkurrenz machen. Einige Km Störreichweite sind da durchaus möglich.
Freilich merkt der Anwender davon nix...frühestens dann, wenn der Meßtrupp vor enem steht.

Zitat Zitat von huizhaecka Beitrag anzeigen
Nach den Buchstaben des Gesetzes gilt natürlich das was in zig Threads schon geschrieben wurde: Händeweg!
ACK!
Und wenn überhaupt nicht-TR-BOS-zugelassene Geräte:
Dann ausschießlich nur mit einem gerätebezogenen Meßprotokoll, unterschieben und gestempelt vom Händler.
Oder aber ersatzweise: Rückgaberecht vereinbaren und unmittelbar nach aushändigung der Ware damit in die (BOS-) Funkwekstatt und ein Übernahmeprotokoll anfertigen lassen.
Sind da Meßergebnisse vergleichbar wie diese hier:

http://www.funktechnik-hueser.de/TMP...n%20KG699E.pdf

Dann sofort zurück damit zum Händler, evtl. schauen ob man da juristisch was bezüglich Täuschung, Betrug oder "Gefährdung öffentlicher Sicherheit" was machen kann.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser