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Thema: Rettungshubschrauber beschossen

  1. #1
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    Rettungshubschrauber beschossen


  2. #2
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    Für mich hört sich das mal wieder wie der typische "dumme-jungen-Streich" an. Da haben einige illegal mit einer Signalpistole "gespielt". Ich glaube nicht, das es tatsächlich ein versuch war, den Hubschrauber zu treffen, sonst hätte der/die Schützen auch getroffen.

    Ich stimme sowieso schon seit Jahren dafür, das endlich die deutschen Gesetze korrekt umgesetzt werden und somit der Kauf von sämtlicher treibsatzbestückter Munition (insbesondere das sog. "Sylvesterfeuerwerk", wie Jagd-, Sportmunition auch) erwerbscheinpflichtig wird. Das deutsche Gesetz erlaubt bisher zwar den Verkauf, Kauf und Besitz, aber die Benutzung auch an Sylvester ist nunmal verboten und wird von den Polizeibehörden nur geduldet! Daher würde es keinen Unterschied machen, ob das ganze ab 18 frei erwerbbar ist oder nur auf WBK/Munitionserwerbschein, denn benutzen darf man die Munition sowieso nicht ausserhalb eines Schießstand.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Das deutsche Gesetz erlaubt bisher zwar den Verkauf, Kauf und Besitz, aber die Benutzung auch an Sylvester ist nunmal verboten und wird von den Polizeibehörden nur geduldet!
    Falsch.
    Man lese die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, §23, Absatz 2:

    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

    Man muss ja nicht ALLES verbieten, was Spaß macht. Da meiste ist es eh schon.

    Gruß,
    ahk

  4. #4
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    Wobei es Ordnungsämter gibt, die es verbieten. ;)
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  5. #5
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    Zitat Zitat von Backdraft007 Beitrag anzeigen
    Wobei es Ordnungsämter gibt, die es verbieten. ;)
    Das ergibt sich aus §24.
    Wobei das theoretisch sogar in die andere Richtung möglich wäre (Absatz 1).

    (1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Abs. 1 und 2, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände
    1. der Kategorie 2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
    2. der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.

  6. #6
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Man lese die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, §23, Absatz 2:

    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

    Man muss ja nicht ALLES verbieten, was Spaß macht. Da meiste ist es eh schon.

    Gruß,
    ahk
    Dann lies mal weiter:
    Zitat Zitat von SprengV §23 Abs.7
    (7) Wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besuchern verwenden will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.
    ... und nun erklär mir, wer innerhalb seines privaten Wohnzimmers Raketen abfeuert...., denn die meisten (ich denke sogar alle...) werden das Feuerwerk in Freien NICHT 2 Wochen vorher schriftlich anmelden.

    Ich verweise auch mal auf das Sprengstoffgesetz, denn das ist das eigentliche Regelwerk, die SprengV ist "nur" eine Verordnung...
    Zitat Zitat von SprengG §27 Abs.1
    § 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
    (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen (Anmerkung: "gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern")

    1.
    explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
    2.
    mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,

    bedarf der Erlaubnis.
    ... wenn man es also in den 7 juristischen Wegen auslegt, ist der Erwerb untersagt, da idR die Käufer keine Erlaubnis nach dem SprengG haben...

    Aber ich denke das sind dann Sachen, wenn doch mal einer eine Klage anstrengt.
    Das Thema hier ist ja: "Hubschrauber durch Leuchtkugel beschossen".
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Naja da halte ich mich doch einfach mal an das Bundesministerium des Innern

    Silvester nach Vorschrift? Aber sicher!

    und dort Lese ich
    Das Abbrennen von Feuerwerk durch jedermann an Silvester und Neujahr ist eine Ausnahmeregelung.
    und das reicht mir doch total.

    Abgesehen davon das ich letztes Silvester gar kein Feuerwerk gekauft habe.

    Gruß Jan

  8. #8
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    Solche Idioten gibts leider mehrere:

    http://www.weser-kurier.de/Druckansi...chraubers.html

  9. #9
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    Und umso mehr über den Mist in der Presse berichtet wird umso mehr werden auf den
    Blödsinn aufmerksam was leider den effekt hat das es umso mehr Idioten nachmachen
    werden. Man sieht es an den Laserpointern.
    Gruss Flo

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