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Thema: Rettungshubschrauber beschossen

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Man lese die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, §23, Absatz 2:

    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

    Man muss ja nicht ALLES verbieten, was Spaß macht. Da meiste ist es eh schon.

    Gruß,
    ahk
    Dann lies mal weiter:
    Zitat Zitat von SprengV §23 Abs.7
    (7) Wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besuchern verwenden will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.
    ... und nun erklär mir, wer innerhalb seines privaten Wohnzimmers Raketen abfeuert...., denn die meisten (ich denke sogar alle...) werden das Feuerwerk in Freien NICHT 2 Wochen vorher schriftlich anmelden.

    Ich verweise auch mal auf das Sprengstoffgesetz, denn das ist das eigentliche Regelwerk, die SprengV ist "nur" eine Verordnung...
    Zitat Zitat von SprengG §27 Abs.1
    § 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
    (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen (Anmerkung: "gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern")

    1.
    explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
    2.
    mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,

    bedarf der Erlaubnis.
    ... wenn man es also in den 7 juristischen Wegen auslegt, ist der Erwerb untersagt, da idR die Käufer keine Erlaubnis nach dem SprengG haben...

    Aber ich denke das sind dann Sachen, wenn doch mal einer eine Klage anstrengt.
    Das Thema hier ist ja: "Hubschrauber durch Leuchtkugel beschossen".
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    425
    Naja da halte ich mich doch einfach mal an das Bundesministerium des Innern

    Silvester nach Vorschrift? Aber sicher!

    und dort Lese ich
    Das Abbrennen von Feuerwerk durch jedermann an Silvester und Neujahr ist eine Ausnahmeregelung.
    und das reicht mir doch total.

    Abgesehen davon das ich letztes Silvester gar kein Feuerwerk gekauft habe.

    Gruß Jan

  3. #3
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    Solche Idioten gibts leider mehrere:

    http://www.weser-kurier.de/Druckansi...chraubers.html

  4. #4
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    Und umso mehr über den Mist in der Presse berichtet wird umso mehr werden auf den
    Blödsinn aufmerksam was leider den effekt hat das es umso mehr Idioten nachmachen
    werden. Man sieht es an den Laserpointern.
    Gruss Flo

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