Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Das deutsche Gesetz erlaubt bisher zwar den Verkauf, Kauf und Besitz, aber die Benutzung auch an Sylvester ist nunmal verboten und wird von den Polizeibehörden nur geduldet!
Falsch.
Man lese die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, §23, Absatz 2:

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

Man muss ja nicht ALLES verbieten, was Spaß macht. Da meiste ist es eh schon.

Gruß,
ahk