Falsch.
Man lese die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, §23, Absatz 2:
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html
Man muss ja nicht ALLES verbieten, was Spaß macht. Da meiste ist es eh schon.
Gruß,
ahk