
Zitat von
nederrijner
Absturzsicherung ist das Sichern der eigenen Kräfte (und bedingt auch weiterer Personen) gegen Absturzgefahren. Entweder durch Zurückhalten (Haltegurt und Feuerwehrleine) oder durch Auffangen. Die Personen arbeiten normal in Bereichen mit Absturzgefahr, z. B. einem Dach oder einem Abhang, und die Ausrüstung kommt nur zum Tragen, wenn ein Absturz erfolgt (bzw. im Fall des Haltens verhindert sie, dass die Absturzkante überhaupt erreicht wird). Nach dem Sturz ist der Betroffene Zügig aus dem Seil zu retten.
Das ist das, was jede Feuerwehr können sollte.
Höhenrettung schließt darüber hinaus das Arbeiten im Seil, das Auf- und Abseilen von Personen inkl. Verletzter usw. ein. Dabei ist man auf das Seil und die Ausrüstung als "Werkzeug" angewiesen, während es bei der Absturzsicherung nur PSA ist, die vor einem möglichen Absturz schützt.
Ich gebe Gismo insofern Recht, dass man beide Fälle unterscheiden muss und auf jeden Fall wissen sollte, was man da tut, insbesondere bei der Höhenrettung tut (z. B. durch Klettererfahrung) und nicht nur mit der Absturzsicherungsausrüstung irgendwas macht.
Bei Deinem Baukran-Beispiel kann man einen Helfer durch Absturzsicherung sichern und über den Ausleger zur Versorgung schicken, das Abseilen des Erkrankten geht aber deutlich über die Absturzsicherung hinaus und ist Aufgabe der Höhenrettung.
Ist in der Arbeitswelt doch nicht anders, der eine ist ein mit einem Gurt gegen Absturz gesicherter Schlosser, der seiner normalen Arbeit nachgeht, die er ohne AbStuSi auch erledigen könnte (im Falle des Absturzes ist er dann halt schimmstenfalls tot), der andere ist Industriekletterer oder ähnliches.