Wenn ich hier an der Stelle an den Teil 7 des Telekommunikationsgesetzes, den §89 TKG erinnern darf..
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die
Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört
werden. Der Inhalt solcher Nachrichten, sowie die
Tatsache ihres Empfanges dürfen, auch wenn der
Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen Personen
nicht mitgeteilt werden.
Teil 10, TKG, §148 Strafvorschrift
Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 89 eine
Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder
die Tatsache ihres Empfangs anderen mitteilt.
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Was genau hast Du vor?
ohje
also ich bin auch fest der meinung das irgend etwas faul ist
mit bossert nicht umsonst lässt er sich 3 verschiedene geschichten einfallen um an die
frequenz zu kommen.
Er hat ja jetzt was er wollte und dann wird er hier wohl auch nicht mehr antworten. Kann man den Thread dann bitte schließen oder ihn am besten direkt löschen?
Nönö, löschen tue mir hier so schnell nix ;)
Sonst macht er ja demnächst wieder 3 Themen auf mit unterschiedlichen Geschichten :D
Moderation: CLOSED
MfG Fabsi
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