Mir ist die Rechtslage in NRW so bekannt:
Ein Mitglied einer Freiwillingen Feuerwehr ist durch den Wehrführer zu entlassen, wenn er aktiver Helfer in einer mitwirkenden Hilfsorganisation wird. (Steht so im FSHG, kann ich gerne mal genauer raussuchen)
Da bedeutet, daß sich der Feuerwehrmann/die Feuerwehrfrau in einer anderen Hilfsorganisation nicht für die allgemeine Gefahrenabwehr verpflichten darf. Über die Mitgliedschaft sagt das aber nichts. Bei uns (DLRG) wird klar zwischen Mitgliedschaft und aktiver Mitwirkung als verpflichteter Helfer unterschieden. Wir haben einige Feuerwehrleute dabei, die hin und wieder Dienste mitmachen, aber nicht als verpflichteter Helfer.
Grundsatz: Man kann nur einem Herren dienen!
Das ist dann genau wie bei einem anderen Club/Verein. Da dürfen Feuerwehrleute auch mitmachen und Fußball spielen oder Kegeln.... aber wenn die Feuerwehr ruft, sind sie weg. Wenn man das entsprechend plant, ist das kein Problem. Es müssen nur alle Seiten vorher über diese Prioritäten informiert sein.




Zitieren