Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
Es geht noch viel weiter.
Stimmt nicht.. Anscheinend zählen Laternenumzüge auch als "Verbände" nach Stvo:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_27.php

Genau wie vermutlich umziehende Feuerwehren. Zumindest blaues Blinklicht wär dann rechtlich erlaubt.. Und zum Horn.. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wobei, ein paar gibt es ja immer die zu viel Zeit haben und sich an sowas stören...