Niedersachsen, Region Hannover: ortsfeste Funkanlagen sind verboten!
Trick für die Gerätehausgeräte: sie sind alle mit einer "Quickout-Halterung" ausgestattet, somit gelten sie als Mobilgeräte, sind erlaubt und bekommen eine offizielle Funkkennung "Florian Ronne xx/70".
Damit das weitere Gerät genehmigt wird muss der Stadt-/Gemeindebrandmeister und der "Regionsbrand-Bernd" allerdings sein ausdrückliches OK geben (wie bei allen Zuteilungen einer Funkkennung!) und die machen soetwas meist nur für die Schwerpunktwehren, die meiner Kenntnis nach aber alle schon ein Funkgerät im Gerätehaus haben...
... schöne deutsche Bürokratenwelt....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator