Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
Hi,

mal vorab:
VÖLLIG EGAL, ob BOS- oder Betriebsfunk:
Es ist verboten dies mitzuhören und Strafbar! Der Gesetzgeber und die Gerichte unterscheiden überhaupt nicht zwischen BOS, Betriebsfunk oder privaten Schnurlostelefonen. Du verstösst immer gegen den §89 TKG (Abhörverbot)! Wenn also das der Grund für deine Anfrage nach dem Betriebsfunk sein sollte, dann musst du diesen entweder auch sein lassen, oder kannst gleich bei den BOS bleiben...

Einzig den Amateurfunk darfst du mithören (und einige wenige andere Aussendungen die -an Alle- gehen) Einige Legale Beispiele wären:
Funkruf der Afus (Pocsag!), oder diverse Fernschreibdienste der Funkamateure (Amtor, Pactor, PSK31 usw. ), APRS (automatische übertragung der eigenen Positionsdaten, AFSK1200Bd), oder der Verkehr des Packet Radio Netzes (AFSK 1K2 oder FSK 9K6).
Natürlich gibt es auch noch den simplen Morsecode, den Fünftonruf nach ZVEI, DTMF und einige andere Rufvarianten die von Funkamateuren verwendet werden.
Selbst FMS wird von einigen Funkamateuren verwendet!
All dies ist legal mit der Soundkarte zu dekodieren!

Evtl. könnte es auch noch Legal sein die Automatische Positionsangabe der Flugzeuge und der Großschiffart zu Empfangen, da diese meiner Meinung nach auch -an Alle- gehen.
Ausserdem ist noch der empfang der Wetterbilder von den Satelliten Legal!
Eigendlich also Genug Möglichkeiten für eine Legale Anwendung...

Zu deiner Frage speziell auf Betriebsfunk bezogen:
Grundsätzlich kann FMS auch im Betriebsfunk verwendet werden...
Wird auch gemacht, aber sehr selten !

Im Betriebsfunk gibt es verschiedene Systeme, wobei man sagen muss das nur sehr wenige Anwender überhaupt ein Statussystem verwenden. Dort Wird datenfunk hauptsächlich für Steuerungsaufgaben oder Selektivruf verwendet. Es gibt auch Textbertragung (z.B. Auftragsvergabe für Taxen).

Das was FMS am nächsten Kommt läuft über den Standart ZVEI Digital bzw. VDEW Digital. Von der Technik dasselbe wie FMS, nur der Telegrammaufbau ist anders.
Hauptzweck dieser Systeme ist allerdings das gezielte Ansprechen von Teilnehmern (Selektivruf) Allerdings ist es auch möglich damit ein Statussystem zu realisieren.

Einige Hinweise zum Aufbau der Verschiedenen Rufsysteme sowie Hinweise auf weitere findest du zum Beispiel in diesem Threat:
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=44972
Aber wie gesagt: Ob Betriebsfunk oder BOS - Völlig Egal, rechtlich macht das keinerlei Unterschied!

Gruß
Carsten

Hy Carsten,

Danke für den Text.
Mir ist bewusst das das Abhören Verboten ist sofern sendungen nicht für dem empfänger bestimmt, in dem Szenario ist es jedoch legal. Das ist an Auszubildene Fachinformatiker usw. gerichtet, es geht ausschließlich darum denen näher zu bringen das mit einer Soundkarte mehr geht als nur MP3's hören und Online Telefonieren.
Da ich mich mit dem Thema bedingt durchs forum dann relativ gut auskenne wollte ich das gerne mit aufnehmen, aber da ehr im bezug auf Betriebsfunk für die relevant statt BOS sollte es darauf bezogen werden. Ich will auf das Thema da auch nicht sooo weit eingehen, wollte nur schlichtweg keine falschen aussagen dort machen.
Gut, ich danke dir auf jeden fall für deinen Post, da sind doch einige dinge drin die mir bei Recherche sicherlich was bringen werden und die ich verwenden kann.

^^ wie gesagt, es ist ein rein theoretisches Szenario um mögliche Funktionen zu erläutern, das ich aber nicht mit BOS Funk verbinden wollte. Wenn ich das nur auf betriebsfunk beziehe werden die wenigsten wissen das es bei BOS ähnliche oder identische Systeme sind. Das ist schlichtweg der einzige Hintergedanke.

Nochmals vielen dank!!!

Grüße