In wiefern?

Zugelassen für das Fahrzeug:
Eintragung in die Wagenpapiere, einmal durch die Kennzeichnung "So.KFZ" und einmal durch die blauen Rundumkennleuchten usw. usw...

Zugelassen um es an einem Sonder-Kraftfahrzeug zu verbauen:
Blaue Kennleuchten MÜSSEN eine Zulassung nach ECE R65 (Großes E mit Nummer) oder eine entsprechende K-Nummer tragen...
Ansonsten bleibt nur der Weg über eine Ausnahmegenehmigung...

Sonst noch Fragen?