http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z...aben/index.php
Dass der RD hoheitliche Aufgabe im Sinne des ersten Satzes ist, ergibt sich ja aus den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen. Die Aussage im zweiten Satz ergibt sich aus Artikel 33 (4) des Grundgesetzes.Hoheitliche Aufgaben: Sind die Aufgaben, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat. Die Ausübung hoheitlicher Aufgaben ist als ständige Aufgabe i.d.R. Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem Dienst- und Treueverhältnis stehen.
So what?
Ich verstehe gerade nicht, wo sich der Staat aus der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit herausgezogen hat und wie die hoheitliche Tätigkeit mit dem Ehrenamt zusammenhängt?! Bei uns arbeiten im RD maßgeblich Angestellte des Kreises.
Eventuell sollte der "rettungsdienstpolitische Sprecher" nochmal überlegen, was er eigentlich meint ...