dürfte für die Beantwortung unerheblich sein, wie das Fhz. ausgeschrieben oder beschafft wurde.
Es gibt in letzter Zeit immer mehr "ELW 1,5".
Bei einem ELW2 siehst du dich gleich mit der Forderung nach einem Besprechungsraumes (Aufteilung in Raum A-B-C) konfrontiert was zur Folge hat, dass ein weitaus größeres Fahrgestell notwendig ist.
Grüße
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