Guten Abend,
ich beschäftige mich derzeit ein wenig mit der BOS Funkrichtlinie, vor allem mit Inbetriebnahme von FuGs für Hiorgs, allerdings versteh ich da ein bisschen was nicht ganz...
Wenn ich das richtig verstanden habe müssen FuGs, welche im 4 Meter Band betrieben werden sollen, genehmigt werden und erhalten dann eine Funkurkunde. Erst dann darf man sie benutzen.
Aber wie ist das bei Handfunkgeräten im 2 Meter Band? Muss man diese auch anmelden und genehmigen lassen oder kann man die einfach kaufen und in seiner Hiorg verwenden?
Die BOS Richtlinie gibt irgendwie nicht viele Infos her diesbezüglich her oder ich habs schon hundert mal übersehen :O
Es ist im Grunde immer nur die Rede von irgendwelchen Frequenzzuteilungen, aber wenn ich beispielsweise im Kanal - sagen wir 51 - funke, dann ist dieser doch im Grunde schon dem jeweiligen Einsatzbereich zugeteilt?!
Wäre nett, wenn mir das jemand erklären könnte. Vielen Dank