"Ohne Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten können nach vfdb 12/09-01-2009-03 nur bestellt werden:

Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst,
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung nachweisen können
Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz. "

Quelle: wikipedia "Brandschutzbeauftragter"

Die vfdb 12/09-01-2009-03 könnte Dich weiterbringen. Aber von einem F IV ist auch hier nirgends die Rede.


Gruß
Michael