Stimmt nicht ganz:
0/2/20/22 für die Ortswehr
2/4/26/32 für die Stützpunktwehr
4/6/32/42 für den Schwerpunkt.
+ jeweils 200 % Fahrzeugbesatzung für zusätzliche Einheiten
Ändert sich aber, sobald die neue Verordnung in Kraft ist. Dann heist es nur noch:
OrtsBM + Stellv. OrstBM + doppelte Fahrzeugbesatzung
(Wobei eine Ortswehr mit Grundausstattung mindestens als Gruppe gerechnet wird, auch wenn nur ein TSF vorhanden ist