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Thema: Ohne Kommandanten nicht einsatzfähig??? (By)

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  1. #1
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    Zitat Zitat von StrangeQ Beitrag anzeigen
    naja, ganz zum Schluss heißt es ja, dass es kein (so großes) Problem gewesen wäre, wenn "nur" einer oder meinetwegen auch beide Kommandanten zurückgetreten wären. Aber ganz ohne Gruppenführer ists schon irgendwie ungünstig, meinst nicht?
    Aber ohne Kommandant, der das Ganze organisiert, läufts doch auch nicht...bzw. nicht lang...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  2. #2
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    Also ich weiss ja nicht, wie es in Bayern ist, aber anderswo gibt es ein anderes Schema für die Befehlsstrukturen in Einsatz und Übungsdienst (von oben nach unten):

    Ortsbrandmeister (OBM)/Kommandant/...
    stv OBM
    Gruppenführer
    stv GF
    Dienstranghöchster vor Ort, bei mehreren der Dienstälteste der Dienstranghöchsten
    (immer vorausgesetzt die Anwesenden einigen sich nicht anders - bei uns z.B. gab es bis vor kurzem einen "nur-GF", dem sich machmal sogar unser OBM und auch die OBM der Nachbar-Ortswehren unterordneten im Einsatz - ab Mitte 2010 ist dieser GF dann unser stv OBM...)

    Wenn eine Wehr ohne OBM und GF nicht mehr einsatzfähig ist, sollte man sich überlegen die komplette Wehr zu schließen! Denn der Rest ist somit objektiv nicht in der Verfassung überhaupt in einen Einsatz gehen zu dürfen (sonst gäbe es die Diskussion nicht) und mit 2 OBM/Kommandaten und evtl 10 GF (bei einer großen Wehr) ist bundesweit selbst die kleinste Wehr nicht einsatzfähig....
    (Mindestanzahl aktiver Feuerwehrkameraden in der kleinsten Wehr 1/1/20/22 - ist es in einem Bundesland weniger?)
    Geändert von AkkonHaLand (28.01.2010 um 15:27 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    .... (Mindestanzahl aktiver Feuerwehrkameraden in der kleinsten Wehr 1/1/30/32 - ist es in einem Bundesland weniger?)
    Ja, in Niedersachsen reichen 0/2/20/22 für eine Wehr mit Grundausstattung.

  4. #4
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    Ups... war ich doch auf die Stützpunkte gerutscht.... ist geändert 1/1/20/22

    NDS:
    1/1/20/22 für die Ortswehr
    1/1/30/32 für die Stützpunktwehr
    1/1/40/42 für den Schwerpunkt
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ups... war ich doch auf die Stützpunkte gerutscht.... ist geändert 1/1/20/22

    NDS:
    1/1/20/22 für die Ortswehr
    1/1/30/32 für die Stützpunktwehr
    1/1/40/42 für den Schwerpunkt

    Stimmt nicht ganz:

    0/2/20/22 für die Ortswehr
    2/4/26/32 für die Stützpunktwehr
    4/6/32/42 für den Schwerpunkt.

    + jeweils 200 % Fahrzeugbesatzung für zusätzliche Einheiten

    Ändert sich aber, sobald die neue Verordnung in Kraft ist. Dann heist es nur noch:
    OrtsBM + Stellv. OrstBM + doppelte Fahrzeugbesatzung
    (Wobei eine Ortswehr mit Grundausstattung mindestens als Gruppe gerechnet wird, auch wenn nur ein TSF vorhanden ist

  6. #6
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    Öhm... wegen der Zählweise: OBM/stvOBM/Mannschaft/Gesamt
    Mindeststärkeverordnung Niedersachsen: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774303_L20.pdf Dort §2 Abs.1-3

    Welche neue Verordnung?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Öhm... wegen der Zählweise: OBM/stvOBM/Mannschaft/Gesamt
    Mindeststärkeverordnung Niedersachsen: http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...774303_L20.pdf Dort §2 Abs.1-3
    Ok, ich dachte Du meinst die Zählweise ZF/GF/Mannschaft/Gesamt.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Welche neue Verordnung?

    Die neue Feuerwehrorganisationsverordnung für Nds.. Sie soll folgende Verordnungen ersetzen:

    - die MinStärkeVO
    - die VO über den Eintritt in den Dienst, die Gliederung nach Dienstgraden und die Übertragung von Funktionen bei den Freiwilligen Feuerwehrren im Lande Nds.
    - die Verordnung über die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen

    Du findest den Entwurf hier: http://www.kfv-nienburg.de/service/d.../RD12709A1.pdf

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