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Thema: Amateurfunk ohne Lizenz mit einem Handfunkgerät mithören - Erlaubt oder nicht?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    Servus!

    AFuG von 1997 §3 Abs. 3 sollte Dir weiterhelfen.

    Gruß
    Alex
    Wohl eher nicht,besser schon das hier:
    §89 TKG auszugsweise:

    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für (...) Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), (...)bestimmt sind, abgehört werden.
    Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend.

    Nun alles klar oder noch nicht?

    Ciao Echelon
    Alte Sofas setzen sich immer mehr durch

  2. #2
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    Die Frage ist durchaus berechtigt und ich bin der Überzeugung, das ihr beide Unrecht habt. Ein mithören ist nämlich erlaubt, so habe ich es vor kurzen im Funkamateur gelesen.

    Denn das entsprechende Gesetz wurde irgendwo geändert.

    Werd mich mal auf die Suche begeben, kann aber bisschen dauern da ich alle Jahrgänge ab 2003 in der BiBo durchforstet habe;)

  3. #3
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    Die Frage ist durchaus berechtigt und ich bin der Überzeugung, das ihr beide Unrecht habt. Ein mithören ist nämlich erlaubt, so habe ich es vor kurzen im Funkamateur gelesen.
    Vielleicht solltest Du meinen Beitrag nochmal durchlesen...nur so wegen "erlaubt oder nicht"


    BTW: Weder Alex noch meine Wenigkeit haben geschrieben,das er Recht hat oder nicht.
    Wir haben ihm Quellen von Gesetzestexten geliefert.

    Ciao Echelon
    Alte Sofas setzen sich immer mehr durch

  4. #4
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    Hallo zusammen.

    Melde mich mal kurz als lizensierter Funkamateur der Klasse E.

    Du darfst sehr wohl den Amateurfunk abhören, da es sich um einen öffentlichen Funkdienst handelt. Nicht jedoch ist es erlaubt Aussendungen zu machen.
    Also erst Prüfung ablegen, Zulassung zur Teilnahme am Amateufunkdienst inkl. Rufzeichen bekommen und los gehts.

    Wer will kann z.B. unter http://websdr.ewi.utwente.nl:8901/ mal in die Kurzwelle reinhören.
    73 de DO9TNT
    Tom

    http://www.do9tnt.de

  5. #5
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    Bastelheini hat in einem anderen Forum auch schon Antwort bekommen,ich greife dem einfach mal vor:
    http://www.bundesnetzagentur.de/enid...ienst_3zx.html

    Nun scheint alles gesagt zu sein :-)

    Ciao Echelon.
    Alte Sofas setzen sich immer mehr durch

  6. #6
    Registriert seit
    13.01.2010
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    81
    Zitat Zitat von echelon Beitrag anzeigen
    Bastelheini hat in einem anderen Forum auch schon Antwort bekommen,ich greife dem einfach mal vor:
    http://www.bundesnetzagentur.de/enid...ienst_3zx.html

    Nun scheint alles gesagt zu sein :-)

    Ciao Echelon.
    Wunderbar. Dann kann ich ja wohl doch ohne "Schmerzen" mein Funkgerät zunächst mal zum zuhören benutzen. *g*

    Zitat Zitat von Bundesnetzagentur
    Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung mit personengebundener Rufzeichenzuteilung.
    Zitat Zitat von DO9TNT
    Also erst Prüfung ablegen, Zulassung zur Teilnahme am Amateufunkdienst inkl. Rufzeichen bekommen und los gehts.
    Bin schon fleissig am lernen. *g*

    Euch allen vielen Dank für die Antworten.

    Gruß
    Alexander

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
    Wunderbar. Dann kann ich ja wohl doch ohne "Schmerzen" mein Funkgerät zunächst mal zum zuhören benutzen. *g*
    Servus!

    Hast Du wirklich alles genau durchgelesen und verstanden?
    Du betreibst mit dem Einschalten des Gerätes eine Amateurfunkstelle!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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