Ich habe da mal eine Frage an die Funkamateure und Gesetzeskenner unter euch. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Ich beabsichtige in naher Zukunft die Prüfung zur Lizenzklasse E im Amateurfunk abzulegen. Bis es soweit ist, möchte ich allerdings schon gerne mal "reinlauschen". Zur Verfügung steht mir ein Wouxun 70cm/2m Dualbander. Dieses Handfunkgerät habe ich mir vor kurzem in einem Anfall von Kauflust zugelegt. *g*
Meine Frage ist nun, ob ich mit diesem Handfunkgerät die Amateurfunkbänder offiziell abhören darf ( vor allem auch mal in der Öffentlichkeit ) oder ob mir als (Nicht)Funkamateur nur der reine Besitz erlaubt ist und schon das einschalten und mithören eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat darstellt.
Soweit mir bekannt ist darf man die Gespräche des Amateurfunk ja grundsätzlich mithören. Es stellt sich eben nur die Frage, ob ich das auch mit meinem Handfunkgerät dürfte, ohne im Besitz einer entsprechenden Lizenz zu sein. Was würde passieren, wenn ich z.B. mitten in der Stadt von der Polizei kontrolliert werde und die mein (eingeschaltetes) Handfunkgerät finden?
Gruß
Alexander