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Thema: Zulässiges Gesamtgewicht

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zulässiges Gesamtgewicht

    Hallo

    Hat irgendwer Gesetzestexte die das Überschreiten des ZGG regeln.



    Danke

  2. #2
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    10.12.2001
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    254
    Hallo Peter,

    was für ein Gesetzestexte benötigst du ?
    Es gibt kein Gesetz, dass das Überschreiten des zulässigem Gesamtgewicht regelt. Es gibt lediglich das Gesetz, dass das Überschreiten verbietet.

    Gruss

    JS
    Feuerwehrleute sterben nie..... Sie gehen zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz

  3. #3
    Registriert seit
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    2.363

    StVZO §34

    Hallo!

    Findest Du unter §34, §42 der StVZO

    Ein für das Zulässige Gesamtgewicht und deren Feststellung durch autorisierte Personen zuständiger Paragraph lautet §31c der StVZO !
    Grundsätzlich und ohne Ausnahmeregelungen sind die Zulässigen Gesamtgewichte immer einzuhalten!
    Überschreitungen sind in keinem Fall zulässig oder dürfen Ausnahmeregelungen enthalten!

    Ordnungswidrigkeiten regelt der §69a StVZO !


    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (14.01.2003 um 20:45 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

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