Hallo
Hat irgendwer Gesetzestexte die das Überschreiten des ZGG regeln.
Danke
Hallo
Hat irgendwer Gesetzestexte die das Überschreiten des ZGG regeln.
Danke
Hallo Peter,
was für ein Gesetzestexte benötigst du ?
Es gibt kein Gesetz, dass das Überschreiten des zulässigem Gesamtgewicht regelt. Es gibt lediglich das Gesetz, dass das Überschreiten verbietet.
Gruss
JS
Feuerwehrleute sterben nie..... Sie gehen zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz
Hallo!
Findest Du unter §34, §42 der StVZO
Ein für das Zulässige Gesamtgewicht und deren Feststellung durch autorisierte Personen zuständiger Paragraph lautet §31c der StVZO !
Grundsätzlich und ohne Ausnahmeregelungen sind die Zulässigen Gesamtgewichte immer einzuhalten!
Überschreitungen sind in keinem Fall zulässig oder dürfen Ausnahmeregelungen enthalten!
Ordnungswidrigkeiten regelt der §69a StVZO !
MfG
Geändert von Andreas 53/01 (14.01.2003 um 20:45 Uhr)
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