Das BBK hat einen Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb einer Notstromversorgung in Behörden und anderen wichtigen öffentlichen Einrichtungen (Link) herausgegeben. Dort werden mehrere Ansprechpartner und weitergehende Dokumente genannt.

Die hier schon erwähnte Monatsfrist wird dort ebenfalls erwähnt, zusätzlich ein jährlicher, umfangreicher Lauf:
Über reine Funktionstests hinaus sollten Notstromaggregate anhand von regelmäßigen Probeläufen auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden. Aussagekräftige Ergebnisse sind allerdings nur zu gewinnen, wenn die Aggregate dabei unter Volllast betrieben werden. Für diese Probeläufe wird ein monatliches Intervall empfohlen.
Einmal jährlich sollte unter Einbeziehung aller notstromversorgten Verbraucher der Betrieb des Notstromnetzes geübt werden. Diese Übung sollte möglichst realistisch einen Stromausfall simulieren und die in das Notstromkonzept eingebundenen externen Serviceunternehmen einbeziehen.