Moin!
Fahrzeuge über 3,5 t werden ab Werk bei Bestellung als Sonder-Kfz bei 98 km/h begrenzt.
Laut §57 c (StvZo) brauchen diese zwar keine mehr, aber die Fzg-Hersteller machen dies Freiwillig.
Änderungen nach oben sind später auch möglich, muß dann aber auch in den FZG-Papieren geändert werden.
98 km/kh reicht meiner Meinung auch völlig aus.
Manche Organisationen lassen diese Begrenzung auch freiwillig nach unten setzen.
Gruß
Torsten