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Thema: Geschwindigkeitsbegrenzung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    28.06.2004
    Beiträge
    446
    Moin!

    Fahrzeuge über 3,5 t werden ab Werk bei Bestellung als Sonder-Kfz bei 98 km/h begrenzt.
    Laut §57 c (StvZo) brauchen diese zwar keine mehr, aber die Fzg-Hersteller machen dies Freiwillig.
    Änderungen nach oben sind später auch möglich, muß dann aber auch in den FZG-Papieren geändert werden.
    98 km/kh reicht meiner Meinung auch völlig aus.

    Manche Organisationen lassen diese Begrenzung auch freiwillig nach unten setzen.

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  2. #2
    Registriert seit
    22.02.2004
    Beiträge
    82
    Danke Alex,
    genau das habe ich gesucht, den Paragraph.
    Ich glaube der Thread kann geschlossen werden denn sonnst kommen wieder irgendwelche Diskusionen raus.

    Danke

    Eggi

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Servus!

    OK, dann mal ein kleines Schloss unter den Beitrag mach...

    Gruß
    (Auch) Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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