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Thema: Gibt es ein Gesetz für.....???

  1. #16
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    Zitat Zitat von 2U1C1D3 Beitrag anzeigen
    Ergo: Sobald ein Mehrfamilienhaus mehr wie drei Bewohner hat, dann hat die Türe auch in Fluchtrichtung unversperrt zu sein. Ob das, wie bereits von anderer Seite zitiert, durch ein Fluchtschloss geschieht oder durch unversperrt lassen, dass sei dahingestellt.
    Dann müsste ich bei meiner Wohnung (Ich, Frau, zwei Kinder = 4 Personen) die Tür steht's unverschlossen halten, eine automatische Schlossverriegelung bei Autos oder gar eine Kindersicherung wären verboten. Da kann was nicht stimmen.

    Wie sieht es denn mit Kinderwägen aus, oder mit Fahrrädern, die - ausreichend Platz vorausgesetzt - im Treppenhaus deponiert sind?

    Hier trifft wohl wieder deutsche Regelungswut und Bürokratiewahn auf gesunden Menschenverstand.

    Auf der anderen Seite verstehe ich nicht, worin der Unterschied zwischem Zuziehen und Zuschließen bestehen soll, wenn es um die Öffnung durch außen gehen soll. Als Rettungsdienst komme ich genauso wenig durch eine zugezogene Tür wie durch eine abgeschlossene Tür. Ich brauch also in jedem Fall die FW. Und so etwas kann ja beim Notruf gleich mit angegeben werden (eruierbar durch eine vernünftige Notrufabfrage, zum Beispiel).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #17
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen

    Auf der anderen Seite verstehe ich nicht, worin der Unterschied zwischem Zuziehen und Zuschließen bestehen soll, wenn es um die Öffnung durch außen gehen soll. Als Rettungsdienst komme ich genauso wenig durch eine zugezogene Tür wie durch eine abgeschlossene Tür. Ich brauch also in jedem Fall die FW. Und so etwas kann ja beim Notruf gleich mit angegeben werden (eruierbar durch eine vernünftige Notrufabfrage, zum Beispiel).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Stichwort: elektrischer Türöffner.
    MfG

    brause

  3. #18
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Stichwort: elektrischer Türöffner.
    Wo ist der Vorteil, wenn man ihn nicht mehr drücken kann, wo der Nachteil, wenn man de Schlüssel rauswerfen kann?

    Wie oft kommt es zu einem Einsatz, wo sich die Tür durch einen Summer hätte öffnen lasse, aber verschlossen war und niemand (außer der FW natürlich) in der Lage war, die Tür zu öffnen?
    Ich hab's bisher in den paar Jahren RD noch nicht erlebt...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #19
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    Guten Morgen.

    Eine geübte Person, sei es legal oder weniger legal, öffnet eine unverschlossene Aussentür
    mit ähnlichem Geschick wie die Feuerwehr. Eine verschlossene Aussentür ist dann Level 2,
    macht gar nix, wozu gibt's das Werkzeug, das auch die Feuerwehr nutzt, im Handel erhältlich?

    Zwar sind die meisten Aussentüren recht gut gegen "Vandalismus" geschützt, dennoch ist
    die Schliessanlage selbst mit "unsicherem" Zylinder versehen - ist ja auch günstiger für den
    Nachschlüssel..

    Jeder Einbruchsexperte (ich meine hier die Leute, die beauftragt werden, nicht die, die es
    zu jeder möglichen Tages/Nachtzeit auf anderer Leute Hab und Gut abgesehen haben) wird
    das an 90% aller Haustüren innerhalb weniger Sekunden beweisen können. Die restlichen
    10% wurden vorher schon beraten ;)

    Die "Innentür" (=Wohnungstür im Mehrfamilienhaus) ist meistens noch einfacher zu öffnen,
    da bis auf innen nachgerüsteter "Vandalismusschutz" meist schon rohe Gewalt zu einer
    offenen Tür führen. Da ich aber das Werkzeug von der Aussentür noch in der Hand habe,
    muss ich mir nicht die Schulter an einer der Türen verbeulen, die dann doch robuster sind,
    als man auf den ersten Blick dachte.

    Der Unterschied bei den "unsicheren Schlössern" ist ganz klar das, was in Versicherungs-
    schein und -anlage steht. Und das kann individuell recht unterschiedlich sein! Meine
    Versicherung hat z.B. einen Absatz im Text, der einige Schlüsseltypen vom Versicherungs-
    schutz ausschliesst, sollte man also einen "unzulässigen" Schlüsseltyp als Aussen- oder
    Innenschlüssel nutzen, ist egal, ob abgeschlossen oder nicht ist, es wird dann nur der
    Pflichtteil gezahlt und sich sicherlich mit einer Vertragsstrafe auseinanderzusetzen sein
    (z.B. Regressforderungen) .. glücklicherweise steht der (ebenfalls unsichere!) Bohrmulden-
    schlüssel nicht in diesem Absatz, womit ich persönlich auf der (vertraglich) sicheren Seite bin.

    Soviel zunächst zur Versicherung.. :)

    Die "Erfindung" des Hausnotruf-Schlüsselkastens hat ja sicher seinen Sinn im Rettungsdienst,
    in Fällen, wo mehr oder weniger eindeutig ist, das Patient die Tür nicht selbst öffnen
    kann, hat man so alle notwendigen Schlüssel zur Verfügung, oder wenn die Zeit, an
    diesen zu gelangen, verhältnissmässig nicht mit dem Notfallbild vereinbar ist, kann man
    direkt die nächste Feuerwehr mit "Türöffner" alarmieren - hier redet ja die Leitstelle
    mit dem RD-Personal.. ("Wir sind 10 Minuten von E-Stelle weg, aber wegen vorherigen
    Auftrag 20 Minuten von Wache weg, auf Wache steht kein anderes Auto, schick uns
    also mal die Feuerwehr, wenn die nette alte Dame gestürzt ist und sich nicht mehr
    bewegen kann. Versuch vielleicht auch schonmal, über die Wache aus dem Datenblatt
    die Bezugsperson zu erreichen, die wohnt gegenüber - dann kann man sich die Feuerwehr
    sparen, wenn die Person gesprochen wurde und daheim ist")

    Eine Aussentür im Mehrfamilienhaus bekommt man "unverschlossen" einfach auf - solange
    auch nur eine andere Wohnpartei im Hause ist.. ist zwar nachts um 2 Uhr nicht die feinste
    Art, aber wenns um Menschenleben geht, soll das mal erlaubt sein, oder?

    Eine Aussentür im Mehrfamilienhaus, die abends verschlossen wird - hm.. eigentlich sollte
    die genauso leicht wie oben beschrieben zu öffnen sein - hier wird aber nachts um 2 Uhr
    sicherlich noch etwas Zeit verstreichen, die zum Anlegen einer Kleidung nötig ist, damit
    man sich dem Einlass begehrenden RD-Personal auch zeigen möchte. Alternativ wird der
    geweckte und zunächst eh am Fenster stehende Nachbar sicher gerne seinen Schlüsselbund
    herauswerfen. [Muss man mal versuchen, zu zweit mit RD-Jacken, mal schauen, wieviele
    Autos man am Ende hat.. die Haustür ist ja verschlossen, und wer springt schon halbnackt
    hinterher *G*]

    ---

    Es wurde also zuanfangs gefragt, ob es ein Gesetz gibt, was hier regelt. Es wurde fest-
    gestellt, das die Regelung nicht eindeutig ist bzw. nicht klar geregelt wird.

    Der Beitrag am Anfang liest sich für mich so, als wolle der TE (aus seiner Sicht richtig
    handelnd) verhindern, das die Tür abends verschlossen wird. Hier wäre sicherlich ein
    Anflug von gesundem Menschenverstand hilfreich. (Damit meine ich nicht den TE, denn
    der handelt meiner Meinung nach durchaus logisch, wenn er die Schliessung verhindern
    will).

    Mein Vorschlag: Warum nicht einfach eine seriöse DIN A4-Seite entwerfen, nicht zu klein
    geschrieben, aber nicht zu gross und damit zu fordernd, nein eher so wie eine kleine
    Geschichte..

    Hier wäre wohl ein Thema wie "Stellen Sie sich vor, Sie fallen von der Leiter, greifen zum
    Handy, aber der Rettungsdienst kommt nicht durch die Tür." .. oder auch "Stellen Sie sich
    vor, Sie haben einen Herzinfarkt, aber die Retter stehen zuerst vor dem Problem einer
    verschlossenen Aussentür." ..

    Einfach mal ans "Schwarze Brett" damit - gleich neben die Hausordnung.. wenn diese
    "vorschreibt", die Tür zu verschliessen.. naja, wenn die kleine Geschichte ansprechend,
    nicht fordernd, geschrieben ist, wird sie sicher mehr Effekt haben als eine Aufreihung von
    Paragraphen. Schliesslich schliessen wir nicht mit unserer Identität, sondern anonym die
    Tür ab.. oder auch nicht.

    Sehr schön fand ich die Machart einer solchen "Geschichte", einem Artikel zur Gurtpflicht,
    Überschrift "Die letzten Sekunden eines Gurtmuffels". Ratet mal, wieviele Feuerwehrleute
    im Einsatzfall nun angeschnallt zur Unterkunft fahren, nachdem eine Kopie davon im
    Gerätehaus hing?

    In diesem Sinne einen erfolgreichen Arbeitstag,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  5. #20
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    808
    @ Mr. Blaulicht:

    Mir ist es schon vorgekommen, einmal z.B. bei einem Hausnotrufeinsatz, hier hatten wir zwar den Schlüssel, doch der nutzte nichts, weil von innen auch ein Schlüssel steckte.
    Ansonsten verweise ich auf die Ausführungen von Shinzon, denen ich noch mal hinzufügen möchte:
    Abgeschlossene Türen erhöhen die gefühlte Sicherheit, ansonsten erhöhen sie nur den Sachschaden bei einem Einbruch.

    @ Shinzon:

    Volle Zustimmung!
    MfG

    brause

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