Hallo,

in diesem Fall würde ich auch sagen erlaubt. Problematisch wird es aber bei Mithören und Belegung mit Schleifen anderer Einsatzkräfte.

Das Mithören ist nur zum Teil den Führungskräften vorbehalten.
Besitzen darf grundsätzlich jeder einen privaten Melder. Nur in welchem Umfang er ihn nutzen darf steht halt eben auf einem anderen Blatt.

Gruß

Roman