Original geschrieben von DaRake
Hallo Allmächtiger,



wo steht das?


Gruß
Sebastian
Habe ich auch noch nirgendwo gelesen, , aber mag sein, daß es in bestimmten Bundesländern, Gemeinden, Städten neben den FwDV's noch zusätzliche Anweisungen gibt, wo das drinsteht.
Bei uns im LK gibt es z. B. so eine Anweisung in bezug auf Ölspuren außerhalb geschlossener Ortschaften. Hier ist, wenn keine direkte Gefahr im verzug ist ein privates Unternehmen zur Straßenreinigung zu beauftragen, damit die Feuerwehrkräfte nicht unnötig gebunden werden und die Kosten für die Gemeinde nicht anfallen, da der private Reinigungsdienst direkt mit dem Verursacher (bzw. dessen Versicherung) abrechnet.
Bei Baumschäden gibt es in vielen Gemeinden ein Abkommen mit den Forstämtern und Baumfällern zu ebendiesem Zweck, daß diese bevorzugt zu beauftragen sind, um den Verwaltungs- und kostenaufwand für die Gemeinden zu reduzieren, und andererseits den gewerbsmäßigen Holzfällern nicht die Arbeit abzunehmen.

Die Polizei hat aber vielerorts schon wieder eingesehen, daß die Feuerwehr in der Regel verläßlicher als die Bauhöfe und Straßenbauämter sind und läßt daher neben den privaten Unternehmen die Feuerwehr alarmieren.