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Thema: Dachaufsetzer mit blauen lampen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo zusammen,

    naja, vom Thema Insulin haben wir ja hier schon genug geredet. (RDH in Ausbildung oder nicht. Ich bin RA und habe auch kein Insulin in meinem Notfallrucksack...)Aber egal, ich denke, das haben wir schon ausgiebig diskutiert.
    Zu deinen zwei Gruppen:
    Ich würde einfach sagen dass es in diesem Forum Themen gibt, die schon opulent diskutiert wurden. Und dazu zählt zum Beispiel das Thema "ich habe mir ein Blaulicht aufs Dach geschraubt, sieht doch geil aus, oder?", "darf ich mit meinem Privat-PKW mit Sonderrechten zum FWH fahren?", "ich habe einen blinkenden Dachaufsetzer, müssen mich andere jetzt vorbeilassen?" und auch leider dein Thema.

    Ich würde sagen, lies einfach die alten Forumsbeiträge zu diesem Thema und bilde dir dann deine eigene Meinung, wie weit du dich zu welchem Zweck aus dem gesetzlichen Fenster lehnen möchtest.
    Viele Grüße
    Heiko

  2. #2
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    Zitat Zitat von heikomuenzing Beitrag anzeigen
    naja, vom Thema Insulin haben wir ja hier schon genug geredet. (RDH in Ausbildung oder nicht. Ich bin RA und habe auch kein Insulin in meinem Notfallrucksack...)
    Deshalb habe ich auch in einem der letzten beiträge geschrieben, dass ich es bei Traubenzucker belassen werde. Es wahr ja auch nur eine frage zur Vorhaltung von Insulin


    Aber dieses Thema dürfte jetzt vorbei sein

    Und das andere ist, dass ich eben diese spezielle frage zu blauem Dauerlicht habe.
    Ich habe letztens einen LKW Fahrer auf einer Raststätte gesehen, der sich den Kompletten LKW mit blauen Lämpchen "verschönert" hat.
    Also blaues Dauerlicht.
    Ich habe mit ihm gesprochen und er hat gesagt, dass er noch nie Probleme mit der POL wegen dieser Lichtanlage gehabt hat.
    Bayrisch ist wie Latein, nur die Gebildeten sprechen es ;-)


    ZEITPOLIZEI
    Damit Sie auch gestern sicher sind!

  3. #3
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    Zitat Zitat von on air Beitrag anzeigen
    Ich habe mit ihm gesprochen und er hat gesagt, dass er noch nie Probleme mit der POL wegen dieser Lichtanlage gehabt hat.
    Ich denke auch nicht, dass der LKW-Fahrer seine blauen Lämpchen dazu benutzen will, um mit seinem 40Tonner durch einen Ort zu (schön ausgedrückt) "fahren" um schnellstmöglich am FWH zu sein...
    Nein, mal im Ernst. Lichttechnische Veränderungen am Fahrzeug sind und bleiben (hoffentlich) abnahmepflichtig...

  4. #4
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    3.336
    Um das ganze mal objektiv zu beurteilen (ohne die Insulin-Thematik zu kennen oder ohne in irgendeiner Art Vorurteile zu haben):
    Das Betreiben von nicht eingetragenen Licht-Aufbauten am PKW ist verboten.

    Auch wenn 25% der Polizisten bei der Feuerwehr sind und die restlichen 75% sagen "Es ist okay, dass Du mit blauem Licht fährst, wir sagen nichts!":
    - was passiert, wenn ein neuer Polizist kommt, der anderer Meinung ist?
    - was passiert, wenn aufgrund Glatteis jemand von der Straße rutscht und vor Gericht sagt "Herr Richter, ich dachte es kommt ein Feuerwehrauto wegen des blauen Lichts, wollte auf die Seite fahren und bin in den Graben gerutscht"?
    - was passiert, wenn ... ... ...

    Fakt ist, dass es verboten ist und Fakt ist, dass die Leute, die heute "Ist okay" sagen morgen "Verboten, jetzt gibt's Stress" sagen können.
    In einem Staat gibt es Regeln, an die man sich zu halten hat. Diese Regeln wirst du mit deinem Dachaufsetzer brechen. Dann musst du auch mit den Konsequenzen leben können.

    Der LKW-Fahrer, der seinen Truck mit (verbotenen) blauen Lichtern geschmückt hat, ist eben immer an die richtigen (falschen) Polizisten geraten. Wenn der zufällig vorbeifahrende Polizist am Morgen Ärger mit der Frau hatte, kann er dir einen Strick draus drehen, genauso wie der Versicherungsbeauftragte, der den Schaden seines Mandanten zum Wohle seiner Gesellschaft von Dir ersetzt haben will oder Deine Versicherungsgesellschaft, die dann sagt "Ohohoh, blaues nicht eingetragenes Dauerlicht, (wir mögen die Feuerwehr und finden es toll, dass du bei einem eigens versicherten Verein dabei bist als dass du Basejumping betreibst) das ist leider laut Absatz X unserer Bedingungen als "nicht eingetragene lichttechnische Veränderung" definiert, so dass wir den Blechschaden leider nicht übernehmen können. Und dann hilft Dir kein Feuerwehrkommandant, der einerseits froh darüber ist, dass du immer auf dem ersten Fahrzeug sitzt, aber in diesem Fall keine Macht hat. Auch der Dorfpolizist, der jeden Freitag abend mit dir am Feuerwehrstammtisch Karten spielt, hilft dir dann nicht mehr und dann stellst du dir die Frage, ob der Dachaufsetzer wirklich eine so tolle Idee war.
    Zugegeben, die Vorstellung eines auffälligen blau leuchtenden Dachaufsetzers fasziniert mich, ich kann mir auch vorstellen, dass der bei Nacht einen Effekt hat, der mich begeistern könnte. Aber wenn man diese Sachen abwägt, würde ich darauf verzichten.

    Ich will kein Moralapostel sein oder kein böser Mensch, der Horrorszenarien zur Belustigung anderer auspackt, ich möchte nur meine Gedanken ausspielen.
    Ob Du letztendlich mit leuchtendem Dachaufsetzer fährst, oder ihn umbaust sodass er als Alarmlicht an der Melderladeschale hängt, ist mir egal. Ich möchte nur beispielhaft erklären, wie fix so etwas schief gehen kann.

    Wie sprach letztens eine Kundin von mir? "Pah, so eine Haftpflichtversicherung habe ich noch nie gebraucht, die kündige ich!" Als sie zum Unterschreiben kam, fragte sie kleinlaut "Mein Mann ist versehentlich beim Absteigen vom Fahrrad mit den Pedalen an die C-Klasse unseres Nachbarn geschrammt, können Sie mir da helfen?"
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

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