Also wenn er sich nur als GF/ZF oder Einsatzleiter ausgibt macht er sich definitiv nicht strafbar.
Sind ja auch alles keine Ämter.
Also wenn er sich nur als GF/ZF oder Einsatzleiter ausgibt macht er sich definitiv nicht strafbar.
Sind ja auch alles keine Ämter.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo.
Dies sollte Klärung bringen: Amtsanmaßung (Wikipedia.de)
Gruß
CubeBall
hm also ich bin auch stelv. gruppenführer und gleichzeitig nur ubm, und es gibt einsätze wo ich alleine als gruppenführer dabei bin. Allerdings nur WIK, UMGEBAU etc. (wenn der zug sich aufteilt). Klappt eigentlich ganz gut, die frage ist halt nur wie weit ist es zulässig? ist es für eine übergangsfrist ok? ich denk eigentlich nicht. aber muss ja eigentlich auch der zugführer der diese befielt verantworten..
Was ist denn ein stellv. Gruppenführer?
Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?
stellv. = Abk. für stellvertretend/-e/-er
Es gibt in D tatsächlich Wehren, wo die GF für den Ausbildungs- und Gruppendienst Stellvertreter haben. Im Einsatz gibt es die aber genauso wenig wie stellv. WF (die dann i.d.R. AL oder ZF sind/werden).
MkG
Rundhauber
Im Einsatz gibt es nunmal keinen stellv. GF, daher ist das hier völlig irrelevant.
bei uns hat ein zug (zwei löschgruppen) einen zugfüher , 1 stellv. zugführer und jede gruppe hat einen GF und 2 (!) stellv. GF. Also hat ein Zug 8 Häuptlinge und XX Indianer. Bei manchen Zügen ist der stellv. Zugfüher auch noch GF einer Gruppe. Und wieso sollte es im Einsatz keinen stellv. GF geben? Ich beteilige mich bei zB Großschadenslagen genauso bei der Führung BF/FF wie alle anderen ZF/GF.
Doch. Weil:
Wenn man es mit den Begrifflichkeiten genau nimmt, gibt es im Einsatz auch keinen WF, oder WL, oder Ortsbrandmeister o.ä. Dann sind die entsprechenden Leute auch mit Funktionen versehen. Wenn man jetzt irgendwo "stellv. Gruppenführer" im Ausbildungsbetrieb einsetzt, und das gleichzeitig im Einsatzfall beibehält, kann man auch Kassenwart, Getränkewart oder Frittenbudenanhängervermieter als Einsatzfunktionen nehmem. Die gibt es mancherorts als "wehrinterne Posten" auch.
Und der Hauptgrund meiner Frage: wenn sich jemand als "stellv. Gruppenführer" bezeichnet, auch im Einsatz als GF eingesetzt wird, dann aber nicht weiß, inwiefern sein Einsatz als Gruppenführer überhaupt zulässig ist, erlaube ich mir den Gedanken, wie der denn dann ausgebildet ist, um sich "stellv. Gruppenführer" zu nennen?!
bei uns gibts auch mal über Tag das 5 Truppführer zusammen ausrücken, bei uns ist das so der mit der lägste erfahrung hat die einsatz leitung und ist somit auch gruppen führer bis dan eine höherer die sache übernimmt ... ist halt so wen kein GF da ist können wir keinen zaubern ^^ :-)
Gruß MasterOfFire
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