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Thema: Star of life

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    24.11.2008
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    58
    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,




    Eigendlich finde ich die Eintragung dieses "markenzeichens" so auch nicht OK, (Das von Überhose zitierte ist natürlich 100% OK,) Einfach weil das simple Rote Kreuz auf weissen Grund international ebend für den "Sanitätsdienst/Einheiten" steht, auch als solches Schutz/Erkennungszeichen anerkannt ist !
    Nunja nunja....
    das Rote Kreuz auf Weißem Grund ist nun nicht wirklich ein internationales Zeichen von Sanität etc... sondern internationales Schutzzeichen. Das bedeutet ganz streng genommen, dass es nur dann gezeigt werden darf, wenn eine Person/Einheit auch gerade unter Schutz dieses zeichens in einem Konflikt arbeitet, nicht als allgemeines Erkennungszeichen. ( Dann im übrigen natürlich nicht nur vom DRK, sondern auch von MHD, JUH, ASB usw....).

    Dass das in der Realität nicht wirklich so streng gehandhabt wird ist klar...aber eben Theorie und Praxis.

  2. #2
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    4.289
    Man muss beim Roten Kreuz unterscheiden zwischen dem Markenzeichen (Rund-, Kompakt- und Langlogo; in Verbindung mit dem Schriftzug "Deutsches Rotes Kreuz") und dem durch die Genfer Konvention geschützen Schutzzeichen mit dem Roten Kreuz.

    Für beide4s gibt es Schutzrechte, die miteinander aber nix zu tun haben. So sthe ich als Mitarbeiter im Rettungsdienst nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention, da ich das MArkenzeichen und nicht das internationale Schutzzeichen auf der JAcke bzw. am Auto habe.

    Zum Thema "Star of Life" gibt es bereits das ein oder andere Thema hier - alle mit dem gleichen Tenor.
    Fakt ist aber, dass sich der BKS das Zeichen hat eintragen lassen und damit auch bestimmt, wer es zu welchen Konditionen verwenden darf. Ob das jetzt unfair ist, sei dahin gestellt. Da hätte auch jeder andere drauf kommen können.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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