Zitat Zitat von FeuerRetter Beitrag anzeigen
also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
auch nicht in nrw?
Doch.
Die Laufbahnverordnung der FF in NRW sagt in § 10:
Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.
Der § 18 des FSHG betrifft u.a. die Malteser.


Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
Also bei mir ist es so, ich bin in Feuerwehr und THW und beim THW sagen mir im Moment einige, dass laut irgendeinem KatS-Gesetz verboten ist in 2 HiOrg's gleichzeitigg tätig zu sein.
Was stimmt jetzt wirklich? Hat jemand evtl. irgendwelche Paragraphen o.ä.?
Danke schonmal im Vorraus!
Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...