Nein. Warum sollte es ?
Du darfst dir auch ein Amateurfunkgerät kaufen - senden darfst du damit nicht,
lange Zeit (nach altem Gesetz) nichtmal empfangen. Gewisse Umstände, nachzulesen
im TKG, erlauben auch heute das Empfangen nicht.
Dennoch ist das Amateurfunkgerät frei verkäuflich.
Gruss,
Tim
PS: Rechtverbindlich ist möglicherweise das falsche Wort, aber was du suchst, ist nun
mal eine Rechtsberatung. Was du hier finden wirst, sind persönliche Meinungen. Es gibt
sogar schon Geschichten, wo im Feuerwehrgerätehaus ganze Computeranlagen beschlagnahmt
wurden, also -> wenn du's tun willst, sollte eine Einzelfallprüfung durch den Fachanwalt
geschehen .. der, welcher dir solche Systeme verkauft, wird sicher nicht verantwortlich
gemacht, wenn er sich an seine Spielregeln hält.