Hi,

Zitat von
hansi2k
alles was man gekauft hat und voher nicht in den händen gehalten (versandhandel, inet shop etc) hat kann man 2 wochen lang umtauschen bzw geld zurück verlangen (ausser verderblich etc)
Nicht ganz...
Speziell für einem hergestellte/Veränderte Ware sowie "echte" Auktionen (auch Ebay) sind davon ebendfalls ausgenommen.
Beispiele:
Zum Beispiel Scanner mit Disc. NAchrüstung:
Bietet ein Händler in seinem Shop einen Scanner (ohne Disc) regulär als Sonderversion mit Disc an, dann kannst du Ihn Umtauschen. Reguläres Programm, nichts Spezielles
Bietet er lediglich den normalen Scanner an und macht den Umbau nach Kauf als Option (oder auch auf NAchfrage) -> Sonderversion, Kein Umtausch
Ebay:
Normale Auktion, du hast am nach Zeitablauf am meisten Geboten:
(Kein Sofortkauf, Kein Preis Vorschlagen)
-> Kein Umtauschrecht, auch bei gewerblichen Bietern.
Sofortkauf oder Preis Vorgeschlagen:
-> bei gewerblichen Anbietern 14 Tage Umtauschrecht!
Aution mit Verkaufsvorbehalt (Mindestpreis) -> Noch nicht abschließend geklärt!
Wobei man bei geringwertigen Waren unter 40 Euro bedenken muss das der Verkäufer auf Auslagenersatz bestehen kann und du auch den Rückversand selber bezahlen musst.
Große anbieter verzichten darauf, aber kleinabieter ziehen das meist durch...
Ist ein REchenexempel ob sich ds Lohnt das man immer im einzelfall durchspielen muss!
Im Ergebniss hast du dann ein Artikel für 10Eur. zzgl. Versand bestellt. (Also sagen wir mal 15 eur. bezahlt) musst den auf eigene Kosten zurückschicken (Nocheinmal 6,90 für die Post)
und bekommst vom Verkäufer wenn es gut geht 10 eur. zurück.
Damit hast du 11,90 Eur. ausgegeben und NICHTS in der hand. Wenn du das Gerät behalten hättest hättest du nur 3,10 Eur. mehr ausgegeben aber das Gerät noch!
Gruß
Carsten
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