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Thema: Zulassung und Betrieb von Fug9 in NRW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    04.06.2002
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    IST in NRW soweit ich nicht erlaubt, bzw. Genehmigungspflichtig...!
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    1.737
    Die von Dir angehängte Datei bezieht sich aber auf Hessen, oder? (HMdI)

    Die Aussage, das FuG 9 ausschließlich in ELW 2 zulässig seien, kann ich für NRW jedenfalls erfahrungsgemäß nicht bestätigen. ;-)

  3. #3
    Registriert seit
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    2.304
    ja das simmt is für Hessen...NRW finde ich grad nicht!!!
    Aber ich meine das es so och in NRW wäre...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
    SamSplint Gast
    Danke, dann werd ich mich wohl mal bei der BezReg schlau machen - mal sehen was die erzählen.

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