Hallo zusammen!

Soweit ich informiert bin handhaben die Bundesländer die Zulassung von stationären 2m Geräte unterschiedlich. Manche lassen es zu, andere wiederum nicht.

Weiß jemand, wie das in NRW gehandhabt wird?
Es geht hier konkret um den Einbau eines Fug 9 in die Funkzentrale einer kommunalen Feuerwehr. Diese dient der Stadtinternen Einsatzkoordinierung bei Flächenlagen und somit der Entlastung des 4m Funk.

Danke schonmal im voraus!