Zitat Zitat von FFW_IGB Beitrag anzeigen
Wäre nur schön eine allgemeine Antwort von Swissphone auf all die Fragen und Beschwerden zu bekommen bevor die Frist für das Rückgaberecht ausläuft.
Hallo,

keine Panik. Da es sich offensichtlich bei der Anzahl der beworbenen RICs und den tatsächlichen RICS um einen Sachmangel gem. §434 I 2,3 BGB handelt, hast Du einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Um dieses Recht durchzusetzen, ist der Verkäufer über den Sachmangel unverzüglich zu informieren. Dieser hat dann den Mangel zu beseitigen, §437 BGB.

Das 14-tägige Rückgaberecht bei sog. Fernabsatzverträgen steht Dir ebenfalls zu, wenn Du z. B. in einem Onlineshop gekauft hast, aber auch bei telefonischer Bestellung. In der Regel beginnt dieses ab dem Tage des Eintreffens der Ware beim Käufer. Es ist ohne Angabe von Gründen möglich. Entweder durch (versicherte) Rücksendung der Ware an den Verkäufer oder durch fristgemäße schriftliche Anzeige der Geltendmachung des Rücktrittsrechts an den Verkäufer.

Ich bin jedoch auch der Meinung, dass man dem Hersteller eine Chance geben sollte, die Mängel zeitnah zu beheben UND die Käufer sowie die Fachhändler darüber zu informieren, wie man vorgehen möchte. Wenn man sich jedoch die Kommunikationspolitik des Herstellers in Bezug auf die Einführung des NEO.S ansieht....

Eventuell wäre zu prüfen, ob ggf. gegen das UWG verstoßen wurde. Es gab einen Prospekt, in dem erst 64 RICs angepriesen wurden, später dann 128... Aber wenn es jetzt nur 32 sind... Aber wie gesagt, eine Aussage des Herstellers wäre zu wünschen, wenn der NEO nicht gleich wieder in der Versenkung verschwinden sollte.

Abschließend kann ich nur hinzufügen, dass bei mir der Melder einwandfrei funktioniert (habe auch lediglich 5 RICs mit Subs, sprich 20 Adressen). Auch trat eine Fehlalarmierung noch nicht auf. Noch nicht...