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Thema: Umprogrammierung = Sachbeschädigung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Beispiel: Feuerwehrmännchen Heinz programmiert seinen FME/DME mit zusätzlichen Schleifen. Es wird eine dieser zusätzlichen Schleifen alarmiert, und Feuerwehrmännchen Heinz fährt zum Gerätehaus.
    Gegenbeispiel:

    Feuerwehrmännchen Heinz ist bei Kameraden zu Besuch. Auf einmal geht der Melder des Kameraden, mit einer Schleife, welche Heinz nicht besitzt. Heinz setzt sich trotzdem in sein Auto und fährt zur Feuerwehr. Dann passiert A-C. Was nun?

    Oder Heinz guckt ausm Fenster und sieht seinen Kameraden mit Dachaufsetzer und Tempo 80 vorbei fahren. Also beschließt er sich, auch mal "gucken zu fahren. Dann passiert A-C. Was nun?

    Ich glaube nicht, dass die beschriebe Situation so in der Praxis vorkommen würde. :)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Gegenbeispiel:

    Feuerwehrmännchen Heinz ist bei Kameraden zu Besuch. Auf einmal geht der Melder des Kameraden, mit einer Schleife, welche Heinz nicht besitzt. Heinz setzt sich trotzdem in sein Auto und fährt zur Feuerwehr. Dann passiert A-C. Was nun?

    Oder Heinz guckt ausm Fenster und sieht seinen Kameraden mit Dachaufsetzer und Tempo 80 vorbei fahren. Also beschließt er sich, auch mal "gucken zu fahren. Dann passiert A-C. Was nun?

    Ich glaube nicht, dass die beschriebe Situation so in der Praxis vorkommen würde. :)
    Hi,
    manchmal ganz einfach:
    Ich kenne Wehren da ist das klar geregelt und es gibt entsprechende Dienstanweisungen.
    Entweder heißt es dann: Wenn Ihr merkt es ist ein Einsatz, aber eure Schleife wurde nicht alarmiert. (z.B. aus den von dir beschriebenen Gründen, oder z.b. zufällig am GH sein).
    -> Dann kommt auch, evtl. kann man euch ja auch verwenden.

    In diesem Fall ist die sache mit A-C klar: Er war im Einsatz, wie er vom Einsatz erfahren hat kann er ja problemlos angeben.

    Ich kenne aber auch den Fall:
    -> Solange EURE Schleife nicht kommt, ist es NICHT euer Einsatz. Wir brauchen keine 20 Mann für einen Baum und sollten unsere Resourcen besser aufteilen, daher verschiedene Kleinalarmgruppen.
    Dann ist es auch bei den von dir oben beschriebenen Fällen klar: KEIN EINSATZ!

    Ansonsten muss ich sagen das Unterhöchschens Argumentation durchaus berechtigt ist, auch wenn die betreffende Person doch meistens Glück haben würde. Nützt einen nur herzlich wenig wenn 99 von 100 Personen damit durchkommen, man selbst aber der 100 ist!
    Wenn hart auf hart geht bzw. vors Gericht geht, dann hat man die A-Karte. Und zwar ganz privat...

    Ansonsten um BTT zu kommen:
    Wie ich schon geschrieben habe: Wenn etwas ohne böse Absicht aus spielerei verändert wurde, ohne das dazu Schutzvorkehrungen umgangen werden mussten oder Selbsbeschaffte Hilfsmittel eingesetzt wurden.
    -> RIESEN EINLAUF (Kennt jemand die SP Folge: Rieseneinlauf vs. Kotstulle? So in der Größe etwa) ggf. weitere zeitlich befristete Sanktionen

    Sind bewusst Sicherungsmechanismen umgangen worden oder privates Prog-Zubehör ohne Erlaubniss eingesetzt worden, bzw fand eine Manipulation, egal wie gering, statt um bewusst Schaden/Ärger/Verwirrung hervorzuheben.
    -> Rausschmiss mit evtl. Regressforderung!

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Solange EURE Schleife nicht kommt, ist es NICHT euer Einsatz. Wir brauchen keine 20 Mann für einen Baum und sollten unsere Resourcen besser aufteilen, daher verschiedene Kleinalarmgruppen.
    Ack. Am Ende hat man im Zweifel den Salat, dass die vorgesehenen Kräfte nicht mehr kommen, weil alle, die näher dran wohnen "zufällig" den Hauslarm gehört haben :-)
    Irgendwann sind die dann mal weg und keiner kommt.
    Wie ich schon geschrieben habe: Wenn etwas ohne böse Absicht aus spielerei verändert wurde, ohne das dazu Schutzvorkehrungen umgangen werden mussten oder Selbsbeschaffte Hilfsmittel eingesetzt wurden.
    Seh ich bei einer wirklich fairen Vergabe von Funktionen auch so. Ich kenne Wehren, wo Mithören nach Gutdünken an die Mannschaft verteilt wurde - Je nachdem, wie das Gesicht passt. Wenn sich dann jemand privat das Ohr aufn Gemeinde-Melder werfen lässt, find ich das dann in Ordnung. Tut nicht weh und bei ner Rückgabe des Melders ists entweder privat wieder weg und wird dienstlich wieder wegprogrammiert. Ja, Progger ist dienstlich in der Wehr vorhanden und wird auch so genutzt. Scanner hat in der Regel in dieser Wehr auch jeder, der ein wenig Über-Interesse an den Geschehnissen im Landkreis zeigt, also potentieller Melder-Mithörer ist.

    Sind bewusst Sicherungsmechanismen umgangen worden oder privates Prog-Zubehör ohne Erlaubniss eingesetzt worden, bzw fand eine Manipulation, egal wie gering, statt um bewusst Schaden/Ärger/Verwirrung hervorzuheben.
    -> Rausschmiss mit evtl. Regressforderung!
    Genau so isses. Wenn ich alle Schleifen meiner Wehr drauf hab, aber nur bei meiner fahr, seh ich da kein Problem. Aber die dafür Ruhe zu haben, dauert erst einmal. Ob das nun von der Wehr aus oder von privat ist, macht m.E. keinen Unterschied, außer, dass das eine eben ein theoretischer TKG-Verstoß ist. Darüber darf ich eh mit niemanden Sprechen, was ich höre, von daher theoretisch. Ansonsten hab ichs eben von Kameraden gehört oder im Internet gelesen :D

    Aber wenn ich den Melder kaputtprogrammiert hab(was eigentlich nur durch Fahrlässigkeit passieren kann), steh ich dafür grade, soviel Eier in der Hose oder im Geldbeutel sollte man haben :D
    Geändert von Newty (07.07.2009 um 02:15 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
    03.07.2006
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass die beschriebe Situation so in der Praxis vorkommen würde. :)
    Variante C ist mir real bekannt. Der Ausgang ist mir nicht bekannt, zum Zeitpunkt, als ich das mitbekam, sah es allerdings stark nach "kein Glück" aus, da derjenige durch seine Führung vorher schon mehrmals darauf angesprochen wurde, dass er bei bestimmten Schleifen nicht zu erscheinen habe.

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