Hallo,

ich denke alles nötige wird im TKG geregelt und kann dort nachgelesen werden. Im TKG stehtt halt erstmal drin das es nicht erlaubt ist BOS Frequenzen abzuhören und das alleine die Tatsache des Empfangs strafbar ist.

Die einzige Möglichkeit einen privaten Melder zu "legalisieren" wäre mit eine schriftliche Vereinbarung zwischen Helfer (der den Melder kauft) und der Organisation in der genau vereinbart ist :

- das der Helfer Toni Test
- berechtigt ist im Namen der Organisation ABC
- einen Meldeempfänger XYZ
- mit der Frequenz 12.345 MHz
- und den Schleifen 12345 und 67890
- zu betreiben und ausschließlich Nachrichten die an seine Org
gerichtet sind zu empfangen
- er sich verpflichtet seinen Melder gemäß TR-BOS zu betreiben
- beim Ausscheiden der aus der Organisation er für die Einhaltung des TKGs verantwortlich ist
- jederzeit zur Überprüfung bereit hält
- dem Helfer das physiche Eigentum am Melder hat und behält
- er alle straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen zu tragen die sich aus der Verwendeung insbesondere einer mißbräuchlichen Verwendung des Melders ergeben zu tragen hat. Als disziplinarische Maßnahme kann die Vereinbarung durch die Org, die Übergeordnete Betriebsleitung jederzeit widerrufen werden.

Das ganze müsste natürlich juristisch wasserdicht formuliert werden dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Ich würde auch eine Vereinbarung mit aufnehmen das die Org während der Betriebszeit für Reperaturen, Verlust, Beschädigung usw. aufkommt.