Naja, so wie's halt das Gesetz vorschreibt.. ich gehe also eher davon
aus, das die gesuchte Information zwar verfügbar ist, aber nicht gefunden
werden will :-P Ich kann mir zumindest weniger vorstellen, das die BNetzA
gegen ein Gesetz verstösst ..
Gruss,
Tim
PS: Wer weiss, vielleicht wurde das Gesetz mal geändert, aber ich denke eher
nicht, da man bei der Beantragung einer Frequenz auch heute noch den Hinweis
auf Aufnahme in die Liste auf dem Beiblatt findet..
PPS: Warum nicht einfach das mit einem Scanner machen, wozu ein Scanner auch
gedacht ist? Nämlich zum Scannen ^^ Bereich eingeben, Start drücken, davorsitzen
und lauschen, unerwünschte oder nicht für einen bestimmte Kanäle ausschliessen, bis
man den gewünschten Funkdienst erreicht hat..