Hallo,
das sind mindestens die ganzen selbstleuchtenden Farben wie z.B. RAL3024
Gruß
Klaus
Hallo,
das sind mindestens die ganzen selbstleuchtenden Farben wie z.B. RAL3024
Gruß
Klaus
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http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/
Generell sind erstmal alle Farben erlaubt.
Einschränkungen: Tagesleuchtfarbe, Reflektierende Farben (auch Aufkleber!) und Farbdesigns, die ein amtliches Fahrzeug ("Polizeidesign") vortäuschen. (RAL3000 mit weissen Stoßstangen ist abhängig vom der Zulassungsstelle, einige verbieten es komplett, andere ermahnen nur "Legen sie aber keine Rolle blaue Müllsäcke aufs Dach, sonst kostet es richtig"...).
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
das gilt aber nur für neulackierungen oder?
sonst könnte man ja jeden zahlen lassen der mit diesen ausgemusterten polizeiautos rumfährt?
Geändert von bastelheini (01.04.2009 um 19:37 Uhr)
Nicht ganz...
vor einigen Monaten war mal ein Fall in der Presse, wo jemand ein Fahrzeug (welches von der Bauart her ebenfalls die Pol verwendet) komplett im Polizei-Design lackiert hatte (ohne Reflektoren usw.)...
Lediglich der Schriftzug war ein anderer ;)
Wenn man das Fahrzeug "angemeldet umlackiert" und genug lust/zeit für nen Rechtstreit hat, dann bekommt man auch sowas durch...
MfG Fabsi
Im aktuellen fall gehts darum ob man felgen in Verkehrsrot (RAL3020).nutzen darf.
Und weiterhin interessierte mich das allgemein mal... man findet aber leider im Netz nicht wirklich viel über das Thema.
Ganz egal wie lächerlich das aussehen wird. Bei so einer Frage die Mühe machen und danach in einem Forum zu fragen... weiß ich nicht.
Das ist doch völlig egal ob du deine Felgen gar nicht, in Rot, Pink, Grün, Gelb, Schwarz, Weiß, Lila, Orange oder sonstwas lackierst.
Selbst das ganze Fahrzeug kannst du, gut ich gebe es zu, es gibt wenige Ausnahmen welche wirklich nicht zulässig sind, lackieren wie du lustig bist.
"Polizei-Lackierung" ist kein Argument. Das ist genau so zulässig.
Hier geht es nicht darum was "möglicherweise erlaubt" ist, sondern was verboten ist! Und wenn hier in Deutschland etwas verboten ist, dann muss das irgendwo aufgeschrieben worden sein, nennt sich Gesetz.
Erstmal, sind das nicht meine Felgen sonder ein wunsch eines Kunden, da ich da was im Hinterkopf habe vergewissere ich mich also im Interesse meines kunden. Und es sind Motorradfelgen. Nicht mein geschmack aber Kunde ist König... soweit dazu...
zum Rest.... sicher muss es irgendwo aufgeschrieben sein... aus genau dem grund frage ich... weil ich mir nicht sicher bin und nichts gefunden habe...
Dafür sind Foren nunmal gedacht...
Ich finde auch: Wenn man eine Frage hat, kann man sie ruhig stellen. Dazu ist ein Forum da. (natürlich nach der Suchfunktion)
Das beste wird sein, Du fragst den TÜV Deines Vertrauens. Die haben meistens die bestehenden Vorschriften im Kopf bzw. wissen, wo sie stehen.
Gruß, Mr. Blaulicht
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