@ Kallinger
ich gehe zunächst davon aus, dass die Berechtigung zur Alarmierung von Meldempfängern per 5-Tonfolge oder die Alarmierung von Fahrzeugen per FMS vorliegt.
Für Software gibt es keine BOS-Zulassung.
Lediglich die Funkgeräte-Ausstattung auf der Leitstelle und in den Fahrzeugen müssen die TR-BOS Richtlinien einhalten und eine BOS-Zulassung besitzen.
Bei der Verwendung der eingesetzten Software muss darauf geachtet werden, das auch diese die Anforderungen der TR-BOS einhält. Dies ist bei ELS-Pro der Fall.
Bei der Beschaffung einer Software wird ja auch eh eine bestimmte Reihenfolge eingehalten:
- Erkennen eines Bedarfs
- Beantragung durch die Dienststelle
- Prüfung durch den Dienstherrn
- Ausschreibung
- Prüfung der Software verschiedener Anbieter
- Beschaffung
Es wird also ein Weg von unten nach oben und zurück von oben nach unten durchlaufen. Eigenmächtig wird keine Dienststelle irgendwelche Gerätschaften beschaffen oder vorhalten.




