Immer wieder hört man ja (ob stimmt oder auch net) das man bei einem Einsatz auch ein Fahrzeug ZUM Einsatzort fahren wenn man nicht im Besitz der richtigen Farherlaubnisklasse ist.
Beispiel: Kamerad xy hat den alten Führerschein Klasse 3 (jetzt C1E bis 7,5t) und im Stall steht ein LF10/6 Allrad mit 11t. Bei einem Einsatz (VU P-Klemm) an einem Morgen ist eine Gruppe nach 6min. Einsatzbereit am Gerätehaus. Es fehlt nur ein Fahrer mit demn Führerschein Klasse C.
Darf oben genannter Kamerad xy nun das Fahrzeug zum Einsatzort fahren?
Falls ja mit welchen Gesetzlichen Freigaben bzw Erlaubnissen?
Fällt das ganze unter § 34 StGB Rechtfertigender Notstand (
Link)?
durch §35STVO kann es ja nicht sein da er ja nur die STVO "aushebelt" und nicht die Führerscheinverordnung...
Das ganze betrifft jetzt wirklich nur die Fahrt zum Einsatzort. Zurück darf er es ja 100% nicht!
Danke und Gruß Maddin