Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
Immer wieder hört man ja (ob stimmt oder auch net) das man bei einem Einsatz auch ein Fahrzeug ZUM Einsatzort fahren wenn man nicht im Besitz der richtigen Farherlaubnisklasse ist.
Beispiel: Kamerad xy hat den alten Führerschein Klasse 3 (jetzt C1E bis 7,5t) und im Stall steht ein LF10/6 Allrad mit 11t. Bei einem Einsatz (VU P-Klemm) an einem Morgen ist eine Gruppe nach 6min. Einsatzbereit am Gerätehaus. Es fehlt nur ein Fahrer mit demn Führerschein Klasse C.

Darf oben genannter Kamerad xy nun das Fahrzeug zum Einsatzort fahren?
Falls ja mit welchen Gesetzlichen Freigaben bzw Erlaubnissen?

Fällt das ganze unter § 34 StGB Rechtfertigender Notstand (Link)?
durch §35STVO kann es ja nicht sein da er ja nur die STVO "aushebelt" und nicht die Führerscheinverordnung...

Das ganze betrifft jetzt wirklich nur die Fahrt zum Einsatzort. Zurück darf er es ja 100% nicht!

Danke und Gruß Maddin
Also es gibt ein Gerichtsurteil bei dem ein FW-Angehöriger vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen wurde (hab aber auf die Schnelle nichts gefunden).

Der Fall war damals so, dass die POL wohl beim Fahrer eines Einsatzfahrzeugs an der Einsatzstelle Alkoholgeruch bemerkte und diesen pusten ließ. In der anschliessenden Verhandlung wurde durch den Richter festgestellt, dass die Alkoholfahrt gerechtfertigt war, da Menschenleben nachweislich in Gefahr waren und keine geeigneter Fahrer greifbar war und auch andere Massnahmen nicht zu einem schnellen und sicheren Erfolg des Einsatz geführt hätten.

Von daher würde das bestimmt auch zutreffen wenn man keinen entsprechenden Führerschein hat. Aber dazu wäre nachzuweisen, dass wirklich kein anderer Weg bestand das FZG zur Einsatzstelle zu bewegen.

Aber dann bleibt immer noch das Problem, dass dann das FZG an der E-Stelle steht und nicht mehr zurück in die Unterkunft kommt...

Meine persönliche Meinung ist, dass solange wirklich Menschenleben in Gefahr sind (nachweislich und nicht mutmasslich!!!), dann sollen eben Leute fahren die eben keinen entsprechenden Führerschein haben.
Zum Thema betrunken fahren: Wenn einer meint er muss sich volllaufen lassen, dann soll er seinen Melder gefälligst ausschalten! Wenn ich sehe was am Wochenende besoffen in der Disco rumtorkelt und kaum noch laufen kann, aber nen Melder am Gürtel hat, dann dreht sich mir der Magen rum, wenn so einer mir erzählt, wenn Alarm ist fährt er zum Gerätehaus.