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Thema: Zuschuss genormte und ungenormte Fahrzeuge der Feuerwehr?

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  1. #1
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    Zuschuss genormte und ungenormte Fahrzeuge der Feuerwehr?

    hallo...


    ist die aussage richtig dass genormte fahrzeuge die neu beschafft werden bezuschusst werden, dies aber bei ungenormten nicht der fall ist?

    wenn ja wer zahlt den zuschuss? bund? länder?

    bei den ungenormten muss die gemeinde alles alleine tragen oder?

  2. #2
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    Hallo, alles korrekt, was du geschrieben hast. Der Zuschuß kommt von der Feuerschutzsteuer (in Nds zumindest, wie das woanders ist, ka)
    Geändert von Marcus aus LH (05.03.2009 um 23:24 Uhr) Grund: Buchstabe vergessen

  3. #3
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    also vom bundesland?

  4. #4
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    Genau, vom Land.

  5. #5
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    Moin,
    vom Prinzip her schon. Zuschuss kommt dann je nachdem von Bund oder Länder.

    Was nicht genormt ist wird nicht bezuschusst.
    Heißt aber auch nicht automatisch was genormt ist wird bezuschusst.
    Da gibt es soweit ich weiß auch noch andere Faktoren z. B. hat der KBR/SBR noch ein Wort mit zu reden.

    In Bayern ist es glaub ich auch davon abhängig wie oft das Fahrzeug z. B. schon vorhanden ist. Wenn bei uns im Lkr. einer auf die Idee kommt man bräuchte noch einen 6. RW oder ne 10. DLK und meint er muss aus eigener Tasche sowas kaufen gibts evtl. keinen Zuschuss (schon gar nicht wenn Dinge über Vereinskohle beschafft werden).
    Allerdings ist ja da wo ein Wille ist erfahrungsgemäß auch ein Gebüsch in der Nähe.

    Gruß

  6. #6
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    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Moin,
    vom Prinzip her schon. Zuschuss kommt dann je nachdem von Bund oder Länder.
    Wo fördert der Bund denn die Beschaffung kommunaler Fahrzeuge?

    Die Länder geben (teilweise?) eigentlich auch nur das zweckgebundene Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer weiter - wozu sie verpflichtet sind.
    Das bedeutet: Wenn da nichts oder nicht viel zusammenkommt, wird die Förderung eben entsprechend gemindert. Ich glaube nicht, dass die Länder da Mittel aus dem Haushalt in die Hand nehmen würden (die dann wieder woanders fehlen). Denn die Unterhaltung einer Feuerwehr ist nunmal keine Pflichtaufgabe des Landes.

    Was nicht genormt ist wird nicht bezuschusst.
    In NRW gibt es zum Beispiel gar keine Einzelbezuschussungen mehr, hier wird jeder Kommune in jedem Jahr ein Betrag zur Verfügung gestell. Der kann dann natürlich auch für nicht genormte Fahrzeuge verwendet werden.

    Heißt aber auch nicht automatisch was genormt ist wird bezuschusst.
    Da gibt es soweit ich weiß auch noch andere Faktoren z. B. hat der KBR/SBR noch ein Wort mit zu reden.
    Das ist aber glaube ich auch nur in Bayern so ...

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