selbst nach einmaligem Überschreiben, müssen schon sehr viele Randbedingungen gegeben sein, damit noch eine theoretische Chance besteht, vorher dort gewesene Bits rekonstruieren zu können. Im übrigen ist es bei Behörden so, dass Festplatten, auf denen mal geheime Daten drauf waren, entweder eingelagert oder (mechanisch) geschreddert werden. Softwaremäßiges Vernichten von Daten ist nur bis zu einem gewissen Geheimhaltungsgrad gestattet. Für privat wird aber ein einmaliges Formatieren mit Zufallsdaten immer ausreichen.