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Thema: Frequenzpspeicherung Strafbar?

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  1. #1
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    also auf den betrieb will ich nicht weiter eingehen....

    dazu z.B. mal das hier lesen... http://www.hurcks.de/funkempfang/3be.../bu-urteil.htm

    hab nu auch was mit Frequenz speicherung gefunden... http://www.funkmagazin.de/08118.htm

    somit hat sich die sache für mich erledigt... man kann sich ja zum glück auf sowas berufen im fall der fälle....

    weiter gehend find ich des Forum ned mehr wodurch meine frage aufkam....

  2. #2
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    Servus!

    Aufpassen, der oben zitierte Artikel des FM hat mehr oder weniger keine Gültigkeit mehr, da sich die Rechtslage geändert hat! Auf dieses Urteil kannst Du Dich also nicht mehr berufen im "Fall der Fälle"!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    also auf den betrieb will ich nicht weiter eingehen....

    dazu z.B. mal das hier lesen... http://www.hurcks.de/funkempfang/3be.../bu-urteil.htm

    hab nu auch was mit Frequenz speicherung gefunden... http://www.funkmagazin.de/08118.htm

    somit hat sich die sache für mich erledigt... man kann sich ja zum glück auf sowas berufen im fall der fälle....

    weiter gehend find ich des Forum ned mehr wodurch meine frage aufkam....
    @Mister - X,

    deine Urteile, auf die du dich berufst... sind uralt.
    Das TKG wurde 2004 geändert.

    siehe z.B. hier:

    Abhören des Polizeifunks kann teuer werden

    Das Amtsgericht Homburg-Efze hat am 19. Juli 2004 einen türkischen Staatsangehörigen aus dem Raum Homberg-Efze wegen Abhören des Polizeifunks in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Nachdem bei einer Hausdurchsuchung der betriebsbereite, mit BOS-Frequenzen programmierte und an eine Breitbandantenne angeschlossene Scanner vorgefunden wurde, gestand der nicht vorbestrafte Angeklagte im Jahre 2003 in einem Zeitraum von etwa zehn Monaten zwei Mal Polizeifunk gehört zu haben. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung anwaltlich nicht vertreten. Das Urteil ist rechtskräftig. (AG Homberg-Efze 2620 Js 38051/03 Ds).

    Beschlagnahme eines Funkscanners

    Auch ein ausgeschalteter Funkscanner darf von Polizei oder Gericht beschlagnahmt werden. Das entschied das Amtsgericht Detmold (Az: 4 GS 2055/02). In dem vorliegenden Fall hatten Polizisten bei einer Routinekontrolle das Gerät auf dem Beifahrersitz eines Journalisten gesehen und eingezogen, weil sie in dem Scanner eine illegale Funkabhöranlage sahen. Auf der Rückseite des Geräts waren die Frequenzen von Polizeibehörden notiert.
    Quelle: journalist 1/2003 - Verbandsorgang des Deutschen Journalisten-verbandes

    und hier :
    B E S C H L U S S:
    Bayerisches Oberstes Landesgericht
    http://www.funkmagazin.de/15049.htm

    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    ohhh... stimmet habsch garnicht bedacht das es danach änderungen gab....

    Gut das ihr dran gedacht habt....

    Dann dankeschööön.....
    Geändert von Mister-X (19.02.2009 um 11:45 Uhr)

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