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Thema: Auszeichnungen und Ehrungen

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  1. #1
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    Auszeichnungen und Ehrungen

    Hallo

    Ich bin 1990 in die Jugendfeuerwehr eingetreten und dann 1993 mit 16 Jahren in die Aktive Feuerwehr übergetreten. Nun wurde ich 2003 für 10 Jahre Feuerwehr gehrt.
    Ich hab jetzt aber mit anderen Kameraden gesprochen die mir sagten das ich schon 2000 hätte gehrt werden müssen. Was ist den nun richtig? Wird nur die Aktive zeit berücksichtigt oder auch die komplette JF-Zeit? Wo steht das verbindlich (Vorschriften/Gesetze).

    Danke schon mal

  2. #2
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    Servus!

    Da solltest Du uns mal ein paar mehr Informationen geben:
    • Für welches Bundesland suchst Du die Informationen?
    • Wofür bist Du 2003 geehrt worden?
      1. Für die Mitgliedschaft in einem Feuerwehrverein/Förderverein/...?
      2. Für die Zugehörigkeit zur aktiven Wehr?


    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    Wahrscheinlich meinst du das für Schläfrig-Holstein.
    Eine Ehrung für 10Jahre ist aber ungewöhnlich. Ich kenne du nur für 25,40,50 und 60 Jahre
    Die JF-Zeit gehört in Niedersachsen dazu. Solltest mal in eure Satzung oder Brandschutzgesetz schauen.

  4. #4
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    und ab 60 aufwärts alle 10 Jahre nochmal
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  5. #5
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    SH 10 Jahre Feuerwehrzugehörigkeit (incl. JF)

    Ich bin '92 in die JF eingetreten und wurde 2002 für 10 jahre geehrt....

    Literaturnachweise werde ich ein anderes mal einstellen, bis dafür grad zu müde zum suchen

  6. #6
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich meinst du das für Schläfrig-Holstein.
    Eine Ehrung für 10Jahre ist aber ungewöhnlich. Ich kenne du nur für 25,40,50 und 60 Jahre
    Die JF-Zeit gehört in Niedersachsen dazu. Solltest mal in eure Satzung oder Brandschutzgesetz schauen.
    Das kann ich auch nur bestätigen. So ist es jedenfalls in Niedersachsen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
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    also ich glaube in sachsen gehört die jf zeit nicht dazu?!

    andere frage: wie ist das eigentlich wenn man die feuerwehr wechselt? also zb von der nächstgrößeren stadt aufs dorf?

    zählt die gesamte geleistete zeit oder nur die zeit in der jeweiligen feuerwehr?

  8. #8
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    Das kommt drauf an, wo du hinziehst. Deine Ehrung darfste behalten(ob du sie tragen darfst, ist natürlich auch irgendwo geschrieben), wirst aber in Zukunft halt nach dem an deinem Wehrstandort gültigen Standard geehrt - mit allen dort einzurechnenden Dienstjahren. Kann zu lustigen Situationen führen, wenn du mit z.B. 30 Jahren auf der Brust(inkl. JF) in ein Land wechselt, welches nach 25 Jahren(ohne JF) ehrt.

  9. #9
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    hm ich meine eher kleine distanzen....

    also in den nachbarkreis etc.....wobei man aber in ein und demselben bundesland bleibt

    (nur mal so angenommen...würde auf mich eh nicht zutreffen da ja bei uns die jf nicht mitgezählt wird)

  10. #10
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    Hab da was Gefunden aber es wird da nicht so auf das alter geschaut. Was sagt ihr dazu?

    Das ist ein auszu aus der "Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein
    Gl.-Nr. 2135.12
    Erlass des Innenministeriums vom 04. September 2008 – IV 333 – 166.080"

    Hier der link: http://www.lfs-sh.de/LFS_2005/Vorsch...ass166-080.php

    6.2.2 Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft einer Feuerwehr; es kann an Personen verliehen werden, die einer Feuerwehr als aktive Mitglieder, als Mitglieder der Jugendabteilung oder Mitglieder der Ehrenabteilung zehn Jahre oder ein mehrfaches von zehn Jahren angehören. Gleiches gilt für Personen, die einem musiktreibenden Zug angehören, nicht aber Mitglied einer Feuerwehr sind. Das Abzeichen besteht aus einer Bandschnalle aus blau-weiß-rotem Ordensband mit silber- bzw. golddurchwirktem Rand.
    Es wird in neun Stufen verliehen;

    Abzeichen für
    10jährige Mitgliedschaft
    20jährige Mitgliedschaft
    30jährige Mitgliedschaft
    40jährige Mitgliedschaft
    50jährige Mitgliedschaft
    60-, 70-, 80-, oder 90jährige Mitgliedschaft

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