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Thema: Auszeichnungen und Ehrungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wahrscheinlich meinst du das für Schläfrig-Holstein.
    Eine Ehrung für 10Jahre ist aber ungewöhnlich. Ich kenne du nur für 25,40,50 und 60 Jahre
    Die JF-Zeit gehört in Niedersachsen dazu. Solltest mal in eure Satzung oder Brandschutzgesetz schauen.

  2. #2
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    und ab 60 aufwärts alle 10 Jahre nochmal
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  3. #3
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    SH 10 Jahre Feuerwehrzugehörigkeit (incl. JF)

    Ich bin '92 in die JF eingetreten und wurde 2002 für 10 jahre geehrt....

    Literaturnachweise werde ich ein anderes mal einstellen, bis dafür grad zu müde zum suchen

  4. #4
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich meinst du das für Schläfrig-Holstein.
    Eine Ehrung für 10Jahre ist aber ungewöhnlich. Ich kenne du nur für 25,40,50 und 60 Jahre
    Die JF-Zeit gehört in Niedersachsen dazu. Solltest mal in eure Satzung oder Brandschutzgesetz schauen.
    Das kann ich auch nur bestätigen. So ist es jedenfalls in Niedersachsen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    also ich glaube in sachsen gehört die jf zeit nicht dazu?!

    andere frage: wie ist das eigentlich wenn man die feuerwehr wechselt? also zb von der nächstgrößeren stadt aufs dorf?

    zählt die gesamte geleistete zeit oder nur die zeit in der jeweiligen feuerwehr?

  6. #6
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    Das kommt drauf an, wo du hinziehst. Deine Ehrung darfste behalten(ob du sie tragen darfst, ist natürlich auch irgendwo geschrieben), wirst aber in Zukunft halt nach dem an deinem Wehrstandort gültigen Standard geehrt - mit allen dort einzurechnenden Dienstjahren. Kann zu lustigen Situationen führen, wenn du mit z.B. 30 Jahren auf der Brust(inkl. JF) in ein Land wechselt, welches nach 25 Jahren(ohne JF) ehrt.

  7. #7
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    hm ich meine eher kleine distanzen....

    also in den nachbarkreis etc.....wobei man aber in ein und demselben bundesland bleibt

    (nur mal so angenommen...würde auf mich eh nicht zutreffen da ja bei uns die jf nicht mitgezählt wird)

  8. #8
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    Da sollte eine "Pflicht"ehrung nach wie vor gültig bleiben - wenn allerdings von Kreis zu Kreis anders - mit den selben Auszeichnungen - rumgeehrt und gezählt wird, macht mind. ein Kreis meiner Meinung nach was falsch.

  9. #9
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    Danke erstmal für die Antworten.

    Also, ich bin in Niedersachsen im Kreis Harburg mit 13Jahren (1990) in die JF eingetreten und dort mit 16Jahren (1993) in die Aktive Wehr übergetreten. 1999 bin ich dann nach Schleswig-Holstein gezogen in den Kreis Steinburg und dort auch in die Feuerwehr, natlos. Dort bin ich dann auch 2003 für 10Fahre Feuerwehr geehrt worden. Wenn jetzt die JF-Zeit mit angerechnet werden muss dann bin ich drei Jahre zu spät geehrt worden.
    Das Problem was ich jetzt habe ist das mir schon viele Kameraden gesagt haben das ich zu spät geehrt worden bin aber mir keine Quelle nennen konnten, genauso hab ich mit Kameraden gesprochen die genau das gegenteil sagen. Die konnten mir natürlich genausowehnig eine Quelle nennen.

    Nun hoffe ich das ich auf diesem weg jemanden finde der sich mit der Thematik auskennt und mir evtl. eine offizielle Quelle nennen kann oder wo man es erfragen kann.

    Gruß
    GrisuIZ

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