Der nette Finanzbeamte meint, netter Versuch, aber das wäre kein Gegenstand, den man zur Aus-,Fort-, Weiter-,bildung in der Ehrenamtlichen Tätigkeit dringend benötigen würde, und darum leider nicht absetzen kann. Außerdem wäre der Träger der Feuerwehr,bei Ehrenamtlichen, dafür Verantwortlich seine Leute unter Waffen zu halten.
Da der Beamte selbst im THW tätig ist, gab er mir noch den Tip:
Wenn man Hauptberuflich tätig wäre, könnte man die Melder Prozentual absetzen, wenn man ein Bescheinigung vom Arbeitgeber bekommt, dass er die Kosten für den Melder nicht übernimmt.
Da wird dann auch beim Arbeitgeber gerne mal nach gefragt.