Ist so bei allen, als "Gemeinnützig" anerkannten, Vereinen und Organisationen.
Diese dürfen lt. ihrer Satzungen keine Gewinne erzielen oder diese an ihre Mitglieder ausschütten. Dazu zählen auch Aufwandsentschädigungen, durch die das Vereinsmitglied indirekt vom Veranstalter für seinen Dienst entlohnt wird.
Da aber lt.Gesetz niemandem durch seine ehrenamtliche Tätigkeit ein Nachteil entstehen darf, ist die Zahlung von Verpflegungspauschalen und Fahrtkostenzuschüssen aber erlaubt.

Klingt komisch - ist aber so...